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Freitag, 02. Juli 2004

Alles über "Hartz IV": 345 Euro pro Monat

Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) haben rot-grüne Bundesregierung und Union die wichtigste der Arbeitsmarktreformen beschlossen. Rund 3,2 Millionen als erwerbsfähig eingestufte bisherige Bezieher von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe sowie deren Angehörige erhalten vom 1. Januar 2005 das vom Bund finanzierte ALG II - die neue "Grundsicherung für Arbeitsuchende". Zugleich soll ihre Vermittlung in den Arbeitsmarkt deutlich verbessert werden. Im Folgenden die Kernpunkte:

Für rund 1,1 Millionen erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger und deren Familien übernimmt der Bund an Stelle der Kommunen die Unterhaltskosten und Ausgaben für ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die 2,1 Millionen Empfänger von Arbeitslosenhilfe werden bisher bereits aus Bundesmitteln unterstützt. Die Kommunen tragen den Löwenanteil an den Wohnungs- und Heizkosten aller 3,2 Millionen erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen. Unter dem Strich soll für die Kommunen eine Entlastung um 2,5 Mrd. Euro bleiben.

Zuständig für die Auszahlung des ALG II und die Vermittlung in den Arbeitsmarkt sollen in der Regel die Kommunen und die örtlichen Agenturen für Arbeit in gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften sein. Von den 439 kommunalen Sozialhilfeträgern sollen aber 69 die Möglichkeit erhalten, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen unabhängig von den Arbeitsagenturen zu übernehmen.

Das ALG II beträgt im Westen 345 und im Osten 331 Euro. Zusätzlich werden Wohnungs- und Heizkosten übernommen.

Bei der Berechnung des ALG II werden stärker als bisher auch Einkommen und Vermögen eines Lebenspartners herangezogen. Etwa 500.000 Bezieher von Arbeitslosenhilfe werden daher vorerst kein ALG II erhalten. Eigenes Vermögen wird in Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr nicht angetastet. Hinzu kommen 200 Euro pro Lebensjahr für Altersersparnisse. Staatlich geförderte Altersvorsorge - wie die Riester-Rente - wird "in angemessenem Umfang" nicht auf das ALG II angerechnet.

Ein bedarfsabhängiger Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Monat soll verhindern, dass Familien wegen der Unterhaltsbelastung für ihre Kinder auf ALG II angewiesen sind.

Die Zuverdienstgrenzen werden erweitert. Bei einem Arbeitseinkommen von bis zu 400 Euro monatlich werden 15 Prozent nicht mit dem ALG II verrechnet. Für den Teil des Einkommens zwischen 400 und 900 Euro gilt ein Freibetrag von 30 Prozent. Für den Teil, der zwischen 900 und 1500 Euro liegt, beträgt der Freibetrag wiederum 15 Prozent. Wer arbeitet, soll also mehr Geld zur Verfügung haben als ein Erwerbsloser, der trotz Erwerbsfähigkeit nicht arbeitet.

ALG II erhalten Arbeitslose erst nach dem regulären Arbeitslosengeld, das aus Beiträgen der Versicherten bezahlt wird. Die Verkürzung der Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld von derzeit bis zu 32 Monaten auf dann in der Regel zwölf Monate greift erst ab dem Jahr 2006. Nach Ablauf ihres Anspruchs auf reguläres Arbeitslosengeld erhalten Bezieher von ALG II für zwei Jahre einen Zuschlag, der höchstens 160 Euro beträgt und nach einem Jahr halbiert wird.

Von den Gewerkschaften heftig kritisiert wird die Neuregelung der Zumutbarkeit: Empfänger von ALG II sind verpflichtet, jede legale Arbeit anzunehmen, zu der sie geistig, seelisch und körperlich in der Lage sind. Sonst droht ihnen eine Kürzung des ALG II um 30 Prozent. Die Bezahlung kann den Tariflohn oder das ortsübliche Entgelt unterschreiten. Als erwerbsfähig gilt, wer mindestens drei Stunden arbeiten kann.

Die Betreuung der Langzeitarbeitslosen und ihre Vermittlung in den Arbeitsmarkt sollen verbessert werden. Unter anderem ist eine bessere Personalausstattung vorgesehen. In Eingliederungsvereinbarungen wird mit den Arbeitslosen festgelegt, welche eigenen Anstrengungen sie unternehmen müssen und durch welche Qualifizierungsmaßnahmen sie unterstützt werden. Psychosoziale Hilfe wie etwa Schuldner- und Suchtberatung übernehmen die Kommunen. Vorgesehen ist der Ausbau der öffentlichen Arbeitsgelegenheiten. Auf bis zu 600.000 solcher Stellen sollen Arbeitslose einfache Tätigkeiten etwa bei Wohlfahrtsverbänden übernehmen. Sie erhalten dafür zusätzlich zum ALG II einen Euro pro Stunde: Ihre Arbeitsbereitschaft soll damit geprüft werden, und sie sollen wieder an die Arbeitswelt heran geführt werden. Die etwa 340.000 Langzeitarbeitslosen unter 25 Jahren sollen unverzüglich ein Angebot für eine Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit erhalten.

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