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Donnerstag, 14. Februar 2008

Michael Bormann im Gespräch: Anlegen in Liechtenstein legal

Post-Chef Klaus Zumwinkel soll über eine Stiftung in Liechtenstein Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben. Im Gespräch mit Telebörse.de Steuerberater Bormann über dumme Steuersünder und unverhältnismäßige Festnahmen.

Teleb örse.de: Herr Bormann, Steuerflucht für Vermögende - was macht denn eigentlich diese Liechtensteiner Stiftung so interessant?

Bormann: Eine Stiftung im Ausland, zum Beispiel in Liechtenstein, lockt damit, dass sie zunächst erst einmal keine direkte Besteuerung oder nur eine sehr geringe pauschale Besteuerung vornimmt und die Erträge, die dann innerhalb dieses Vermögensgebildes Stiftung anfallen - Kursgewinne, Zinseinkünfte - zunächst einmal nicht auf einer Einkommensteuerebene der deutschen Einkommensteuer unterworfen werden. Das ist das Grundprinzip.

Telebörse.de: Warum ist es wichtig, dass es sich dabei um eine Stiftung handelt?

Bormann: Eine Stiftung ist eine abgeschlossene juristische Person, die erst einmal die Erträge für sich behält. Das heißt, wenn ich Zinspapiere oder Aktien in diese Stiftung einbringe, dann ist die Stiftung der Eigentümer dieser Vermögenswerte. Die Erträge, die dann daraus kommen, bleiben erst einmal in dieser Stiftung ummantelt. Der Stifter, also Herr Müller, der sein Vermögen in dieser Stiftung eingebracht hat, hat keine Zinserträge oder Spekulationsgewinne, die er versteuern muss. Erst wenn diese Stiftung ausschüttet, ihm also zum Beispiel jährlich 100.000 Euro gibt, dann muss er das natürlich als Erträgnisse versteuern. Anders als eben in Deutschland - da brauche ich ja einen sehr eng gefassten Stiftungszweck, etwa die Erhaltung von Bausubstanz oder die Förderung von Gemälden oder Kunst - brauchen Sie eben in Liechtenstein keinen solchen Stiftungszweck.

Sie können einfach eine Stiftung oder eine Anstalt, die kleine Schwester der Stiftung, gründen. Das können Sie schon mit 30.000 Schweizer Franken machen, also rund 18.000 Euro. Einen Geschäftszweck müssen Sie dort nicht angeben, sondern übertragen einfach Ihre Vermögenswerte, lassen die Gewinne dort erst einmal entstehen und brauchen zunächst nicht zu besteuern. Das ist völlig legal. Nicht mehr legal ist es, wenn Sie neutrales Geld dorthin bringen, das noch keiner Besteuerung unterlegen hat, Schwarzgeld auf Deutsch gesagt, oder sich dort Ausschüttungen herausholen, was sie in Deutschland in einer deutschen Stiftung ja nicht könnten. In Deutschland müsste eine Auszahlung ja dem Stiftungszweck entsprechen. Sie können sich also dort Ausschüttungen holen - und wenn Sie die dann nicht angeben in der Einkommensteuererklärung, dann haben Sie eben gegen das geltende deutsche Steuerrecht verstoßen.

Teleb örse.de: Doch wer eine solche Stiftung nutzt, um sein Geld dort zu parken, der möchte das doch auch irgendwann wiederhaben…

Bormann: …das ist nicht immer so gesagt! Manchmal ist es ja auch tatsächlich der Wunsch, das Vermögen generationenübergreifend zu erhalten. Aber natürlich, viele Leute wollen doch von zumindest Teilen der Erträge leben oder ihren Lebensabend finanzieren, sich ein Haus auf Mallorca kaufen oder was auch immer. Wenn ich mir das dann wieder raushole, dann muss ich zumindest diesen Ertragsanteil daraus als Einkommen bei mir in der Steuererklärung angeben. Wenn ich das nicht tue, ist das klassische Steuerhinterziehung. Die Verlockung ist natürlich manchmal gro߅

Telebörse.de: Die Festnahme von Klaus Zumwinkel war spektakulär. Muss die Staatsanwaltschaft nicht wirklich etwas in der Hand haben, wenn sie das in der Form durchzieht?

Bormann: Man darf niemanden vorverurteilen, aber Ihre Überlegungen sind natürlich richtig. Es wird ja immer davon geredet, dass es eine CD mit belastendem Material gegeben hat. Nehmen wir einmal an, das sind Kontoauszüge mit Kontobewegungen von Auszahlungen, die man ja mit der Steuererklärung abgleichen kann, bevor solch eine Maßnahme eingeleitet wird. Wenn diese entsprechenden Beträge da nicht auftauchen, dann ist zumindest der Verdacht ziemlich stark. Ganz unabhängig vom konkreten Fall: Im deutschen Strafrecht muss man auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren. Es muss Verdachtsmomente für Verdunklungs- oder Fluchtgefahr geben, ansonsten gäbe es überhaupt gar keinen Grund, eine Verhaftung vorzunehmen. Der Mann hat eindeutig eine feste Stellung, ein Einkommen, er hat einen Wohnsitz hier - das sind die klassischen Anhaltspunkte, wegen denen man jemanden dingfest machen würde. Die liegen hier nicht vor.

Zweifel an der Verhältnismäßigkeit


Telebörse.de: Die Staatsanwaltschaft Bochum spricht vom Verdacht auf Steuerhinterziehung von einer Million Euro. Welche Strafe müsste Klaus Zumwinkel für eine solche Tat befürchten?

Bormann: Bei einer Million hätte ich schon wieder Zweifel, dass diese jetzt eingeleitete Maßnahme die Verhältnismäßigkeit wahrt. Ich glaube fast, es sind höhere Beträge. Grundsätzlich besteht nun die Gefahr einer Freiheitsstrafe, die sich zwischen zwei und fünf Jahren bewegen könnte.

Telebörse.de: Wenn die Staatsanwaltschaft erst einmal ermittelt, kann ein Steuersünder dann eigentlich seine drohende Strafe noch mindern?

Bormann: Nein. Im Steuerrecht haben Sie ja die einmalige Möglichkeit, völlig straffrei zu werden, indem Sie eine Selbstanzeige machen. Bei anderen Verbrechen ist das ja nicht möglich. Selbst wenn ich mich melde und sage: 'Ich habe meine Oma erschossen', sind Sie trotzdem unter Umständen Mörder. Wenn Sie im Steuerrecht jedoch sagen, dass Sie eine Mio. Euro Steuern hinterzogen haben, dabei genau sagen, wie Sie es gemacht haben und das Geld auch zurückzahlen, dann sind Sie straffrei. Dieser Weg ist abgeschnitten, wenn die Ermittlungsbehörden zugegriffen haben. Ich kann natürlich immer noch versuchen, mit voller Aufklärungsbereitschaft und Kooperation mit der Staatsanwaltschaft das Strafmaß etwas zu mindern, aber die Selbstanzeige ist weg.

Telebörse.de: Im Fall Zumwinkel wurde ja offenbar eine anonyme Anzeige gestellt. Welche Möglichkeiten hat aber der Staat, bei möglicher Steuerhinterziehung durch Transfers in Steueroasen zu ermitteln? Liechtenstein gilt ja nicht gerade als kooperativ…

Bormann: …nein, da gibt es auch kein Amtshilfeabkommen. Das greift nur, wenn andere Tatvorwürfe als Steuerhinterziehung kommen, also etwa Drogen oder Terrorismus. Dann kooperiert auch Liechtenstein, sonst jedoch nicht.

Telebörse.de: Sind den deutschen Behörden dann ohne Anzeige die Hände gebunden?

Bormann: Wenn von inländischen Konten Bewegungen gekommen sind, dann kriegt man das ja relativ schnell raus. So ungeschickt sind aber die wenigsten. Wenn ein gewisser Verdacht da ist, dann setzt die Steuerfahndung ja zum Beispiel die Zielfahndung ein. Das sind deutsche Steuerbeamte, die im Ausland tätig sind, mit Kameras und ähnlichem bewaffnet. Wenn jemand dort dann fünf- oder sechsmal in einem Bankgebäude ein- und ausgehen sieht, dann wird er irgendwann auf einem deutschen Flughafen gefragt, ob er mal seine Papiere zeigen möchte. Wer ungeschickt ist, hat dann direkt die Depotauszüge in der Jackentasche. Vieles geschieht ja durch unvorsichtiges Agieren und durch Übermut. Manchmal prahlt man vor guten Freunden und angeblich engen Vertrauten. Wenn man clever ist, sollte man das nie tun.

Telebörse.de: Geldgeschäfte mit Liechtenstein riechen ja nun per se nach Steuervermeidung. Wieso riskiert jemand wie Klaus Zumwinkel, der so stark in der Öffentlichkeit steht, überhaupt seinen Ruf durch eine solche Art von Geldanlage, ob legal oder nicht?

Bormann: Das ist unvorstellbar. Deswegen würde ich immer sagen: Es gilt bis zuletzt die Unschuldsvermutung. Vielleicht ist es ja auch nur eine ganz bösartige Kampagne und er ist tatsächlich unschuldig. Wenn es wirklich nur eine Million sein sollte, ist es geradezu unvorstellbar. Entweder sind die Beträge viel viel größer, oder es ist vielleicht wirklich einfach falsch. So ein Mann hat sicherlich viele Feinde. Wenn sich ein Feind als Jahresprogramm vornimmt, Zumwinkel fertig zu machen, dann kann der sich auch einmal ein Jahr Zeit nehmen, solche Pseudo-Beweise ganz toll zu fälschen. Das ist durchaus im Bereich des Möglichen.

Die Fragen stellte Nikolas Neuhaus.

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