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Dienstag, 29. Juli 2008

Streit um Kinskis Psychiatrie-Akte: Behörden rechtfertigen sich

Nach einem Strafantrag der Witwe des Schauspielers Klaus Kinski (1926-1991) gegen die Offenlegung seiner Patientenakte aus der Berliner Psychiatrie haben sich das Berliner Landesarchiv und der Datenschutzbeauftragte gerechtfertigt. Die zehnjährige Schutzfrist für Patientenakten von Personen der Zeitgeschichte sei bereits 2001 abgelaufen, teilten die Behörden gemeinsam mit. Das Landesarchiv sei deshalb berechtigt gewesen, die Akte der Öffentlichkeit zu zeigen. Die Abwägung des Persönlichkeitsschutzes, der auch nach dem Tod gilt, mit der Informationsfreiheit habe für die Veröffentlichung gesprochen.

Über den für seinen Jähzorn bekannte Kinski, der mit Filmen wie "Fitzcarraldo" Kinogeschichte schrieb, gibt es eine Berliner Patientenakte aus dem Jahr 1950. Damals war er drei Tage in der Psychiatrie. Seine Akte gehört zu einem riesigen Aktenfundus, den der Vivantes-Konzern Mitte Juli an das Berliner Landesarchiv übergeben hatte. Der Fall Kinski sorgte dabei für Schlagzeilen.

Nach dem Strafantrag bleibt die Kinski-Akte im Archiv allerdings erst einmal unter Verschluss. Bis zum Abschluss der Ermittlungen nach der Strafanzeige darf sie niemand mehr einsehen.

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