Freitag, 31. Mai 2002
Streitbare Vogtländer: Die Sauerbraten-Schlacht
Richter Arno Schmelcher konnte sich offenbar nicht entscheiden, ob Frau Tremels "Sauerbraten" hält, was er verspricht. Er wies die Klage der Wirtin des "Schützenhauses" aus dem sächsischen Mylau ab. Die Klägerin habe nicht eindeutig beweisen können, dass das Gericht tatsächlich in Ordnung war. Und nun wissen wir immer noch nicht, ob der Sauerbraten von Antje Tremel ein spezieller vogtländischer, allgemein sächsischer, klassisch rheinländischer oder überhaupt keiner war.
Die "Schlacht am warmen Buffet" begann im August 2001. Ein Gast im Mylauer "Schützenhaus" bemängelte die Qualität der Soße und des Rotkrauts und wollte das Essen nicht bezahlen. Die Wirtin klagte auf Zahlung.
Seit dieser Zeit beschäftigte sich das Amtsgericht in Auerbach mit der delikaten Angelegenheit. Schließlich ging es um die Erfüllung eines so genannten Werkvertrags. Auerbach ist übrigens die Heimatstadt der nicht minder streitbaren Vogtländerin Regina Zindler, deren Maschendrahtzaun (Man erinnere sich an den Welt-Hit "Mäschendrähtzäun") allergisch war gegen Nachbars Knallerbsenstrauch.
Erzeugnis "mittlerer Güte"
Sachverständige wurden zu der Grundsatzfrage gehört: "Was ist ein typischer Sauerbraten? " Gespannte Zuhörer im Saal wurden enttäuscht, wenn sie auf das Rezept eines echten vogtländischen Sauerbratens gewartet haben. Ein sachverständiger Kochausbilder mit 25-jähriger Berufserfahrung fand zu dem salomonischen Urteil: "Einen Sauerbraten kann man unterschiedlich zubereiten, und der Geschmack kann unterschiedlich beurteilt werden. Nach allem, wie hier beschrieben wurde, müsste eigentlich ein Sauerbraten mittlerer Güte als Ergebnis herausgekommen sein."
Vom Tellerchen gekostet
Beide Streithähne brachten Zeugen mit. Der Freund der Wirtin, gelernter Kellner, untermauerte seine Pro-Sauerbraten-Aussage mit dem Hinweise, er habe schließlich vom Teller des zurückgegebenen Gerichts gekostet - und den Sauerbraten für gut befunden. Ein Bekannter des Beklagten (Restaurantfachmann aus Münster) hingegen bescheinigte in seiner Rotkraut-Farbanalyse der bemängelten Beilage ein "ausgekochtes" Aussehen.
Klägerin und Beklagter blieben bei ihren gegensätzlichen Meinungen (bricht hier eigentlich ein neuer Ost-West-Konflikt hervor?). Der Gourmet: Soße und Rotkraut seien "zu hell, zu dünn, zu weich". Die mehlige Soße habe nach Schwein geschmeckt. Die in ihrer Ehre gekränkte Wirtin: Sie habe einen echten vogtländischen Sauerbraten mit dem entsprechenden "Drum und Dran" kredenzt, bei dem alles in Ordnung war.
Schlechte Beweislage
Offenbar genau das konnte sie nicht "eineindeutig" beweisen. Vielleicht lag' s einfach daran, dass dem Richter das Corpus delicti verständlicherweise nicht mehr "vorgelegt" werden konnte? Der Braten dürfte Frau Wirtin nun sauer aufstoßen: Bei den Kosten unter anderem für Sachverständige könnten mehrere hundert Euro zusammenkommen. Der Streitwert bei besagtem Sauerbraten hingegen liegt bei sage und schreibe sieben Euro (ganz genau: 13,80 DM).
Was lehrt uns das?
Es gibt keine Sauerbraten-DIN (noch nicht ... vielleicht nimmt sich die EU bald des Themas an?)



