Mittwoch, 10. Oktober 2007
Bohlen-Prozess: Informant sagt nicht aus
Aus Sorge um die Sicherheit ihres Informanten geben die niedersächsischen Behörden nicht preis, wer die zwei wegen des Raubüberfalls auf den Pop-Produzenten Dieter Bohlen Angeklagten verraten hat. Das teilten das niedersächsische Innenministerium und das Justizministerium der Jugendkammer des Bochumer Landgerichts in Recklinghausen in am Mittwoch verlesenen Erklärungen mit.
Der Informant sollte in dem Prozess auf Antrag der Verteidigung als Zeuge geladen werden. Zur Begründung erklärten die Behörden, eine Aussage vor Gericht könne ihn in Gefahr bringen. Die beiden Angeklagten hätten bei dem Überfall auf Bohlen in dessen Villa in Tötensen ihre Gewaltbereitschaft bewiesen. Osman Z. habe eine große Familie, einige der Verwandten seien wegen Gewaltverbrechen vorbestraft. Racheakte gegen den Informanten seien daher nicht auszuschließen.
Zudem wäre es nach Auffassung des Justizministeriums ein Bruch der Vertraulichkeitszusagen, den Name des Informanten zu nennen. Dies könnte andere mögliche Informanten davon abhalten, mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Der Verteidiger von Osman Z., Henry Alternberg, hatte gefordert, die Identität des Informanten offenzulegen. Stattdessen soll nun am nächsten Prozesstag ein Polizeibeamter zur Aussage des Informanten befragt werden.
Die 18 und 19 Jahre alten Angeklagten hatten zum Auftakt des Prozesses gestanden, Bohlen am 11. Dezember 2006 in dessen Villa in Tötensen bei Hamburg mit einem Messer und einer Schreckschusspistole bedroht und Geld erpresst zu haben. Auch Bohlens Gärtner, seine Haushälterin und seine Freundin Carina brachten sie in ihre Gewalt. Bohlen sagte im Zeugenstand, er lebe seit dem Überfall in permanenter Angst. Eine Entschuldigung der Angeklagten lehnte er ab.
Das Gericht wies am Mittwoch einen Antrag der Verteidiger des jüngeren Angeklagten Tom F. ab, den Prozess gegen ihren Mandanten abzutrennen. Sie hatten sich einen schnellen Abschluss gewünscht, da ihrer Meinung nach die Befragung eines weiteren Zeugen keine wichtigen Erkenntnisse bringen wird. Der Prozess wird am 31. Oktober fortgesetzt. Dann soll möglicherweise auch das Urteil gesprochen werden.



