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Mittwoch, 24. September 2003

Streitthema Kopftuch

Ländervergleich Europa

In Deutschland hat die Forderung einer muslimischen Lehrerin, ihr Kopftuch auch während des Unterrichts an einer staatlichen Schule tragen zu dürfen, zu einer gesellschaftlichen Grundsatzdiskussion geführt. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Mittwoch ist das Kopftuchverbot zurzeit nicht vom Gesetz abgedeckt. Die Bundesländer müssen, wenn sie religiöse Kleidung für Lehrer verbieten wollen, eine ausdrückliche Regelung schaffen.

Nach den Worten des Bundesverfassungsrichters Winfried Hassemer ging es um die Frage, wie viel fremde Religionsausübung eine Gesellschaft verträgt - und damit letztendlich um das Problem des Verhältnisses des christlich geprägten deutschen Staates zum Islam. Wie ist die Situation in anderen Ländern? Gibt es ähnliche Diskussionen?

Frankreich: In der laizistischen Republik Frankreich ist die Frage seit fast einem Jahrhundert entschieden: Das Gesetz zur Trennung von Staat und Kirche von 1905 untersagt allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst, in Ausübung ihrer Funktion Zeichen ihrer religiösen Zugehörigkeit zu tragen. Muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch gibt es deshalb in Frankreich nicht.

Derzeit wird aber wieder intensiv über den "foulard" (Kopftuch) in Schulen diskutiert: In der Regierung gibt es Überlegungen, das Tragen eines Kopftuches auch den Schülerinnen per Gesetz generell zu verbieten. Die Rechtslage ist derzeit nicht ganz klar: Der mit dem Bundesverwaltungsgericht vergleichbare Staatsrat verbot 1989 lediglich ostentative Zeichen der Religionszugehörigkeit an den Schulen, erlaubt aber, "unter Respektierung des Pluralismus und der Freiheit der anderen" seinem Glauben Ausdruck zu verleihen. Die schwierige Auslegung liegt derzeit im Ermessen der Schulleitung, was zu jährlich dutzenden Streitfällen führt.

Schweiz: Bei den Eidgenossen gab es einen ähnlichen Streitfall wie in Deutschland: Eine Genfer Grundschullehrerin, die seit 1990 im staatlichen Schuldienst unterrichtete, konvertierte 1991 vom Katholizismus zum Islam und trug später drei Jahre lang während des Unterrichts das islamische Kopftuch, was ihr die Behörden 1996 untersagten. Das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung 1997. Die Lehrerin zog daraufhin vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser entschied im Februar 2001, dass das Verbot weder gegen die Religionsfreiheit noch gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.

Italien: Für italienische Staatsbedienstete gilt eine generelle Kleiderordnung, die aber nichts über religiöse Kleidung besagt. Öffentliche Schulen dürfen allerdings über ihre Angelegenheiten - so auch Kleidungsregeln - selbstständig entscheiden. Über eine Debatte über muslimische Kopftücher an Schulen ist nichts bekannt.

Dänemark: In Dänemark, wo vier Prozent der 5,3 Millionen Einwohner muslimischen Glaubens sind, gilt kein Kopftuch-Verbot an Schulen. In diesem Sommer startete die rechtsgerichtete Dänische Volkspartei den Versuch, ein Gesetz zu initiieren, das Kopftücher, aber auch alle anderen Arten von Kopfbedeckungen - etwa Baseball-Kappen - in Schulen verbietet. Die Regierung wies das Vorhaben sofort zurück, woraufhin die Debatte wieder versiegte.

Daneben gibt es einige Gerichtsurteile, wonach Unternehmen - etwa ein Supermarkt und ein Kaufhaus - Angestellte, die Kopftücher tragen, nicht entlassen dürfen. Die Unternehmen mussten Strafen bis zu 10.000 Kronen (1.346 Euro) bezahlen.

Schweden: In Schweden waren Kopftücher an Schulen bisher kein großes Thema und es gibt kein entsprechendes Gesetz. Allerdings gab es eine Debatte über muslimische Kopftücher in Fernsehsendungen. Im vergangenen Jahr wurde der öffentliche Sender SVT dafür kritisiert, dass er einer Muslimin die Moderation einer Sendung für Einwanderer untersagen wollte, weil sie ein Kopftuch trug. Der Sender verwies auf seine Vorschrift, wonach Moderatoren keine Kleidung tragen dürfen, die vom Inhalt der Sendung ablenken könnte. Später änderte SVT allerdings diese Vorschrift. Nun dürfen Frauen in allen Sendungen außer den Nachrichten Kopftücher tragen. Nachrichten-Moderatoren müssen nach wie vor "neutrale Kleidung" tragen, das heißt keine Kleidung, die irgendwie mit ihrer Religion in Verbindung steht.

Russland: In Russland gab es eine Debatte darüber, ob muslimische Frauen auf Fotos für offizielle Dokumente Kopftücher tragen dürfen. Der Streit begann im vergangenen Jahr, als die Behörden neue Pässe ausgaben, die die alten sowjetischen ersetzten, die noch in Gebrauch waren. Die russische Polizei hat Kopfbedeckungen auf Fotos für Pässe verboten. Daraufhin klagten zehn Frauen aus der überwiegend muslimischen Republik Tatarstan vor dem Obersten Gerichtshof. Dieser wies die Klage im März dieses Jahres zunächst zurück, entschied dann aber im Mai zu Gunsten der Frauen. Das russische Innenministerium kritisierte die Entscheidung und kündigte an, dagegen vorzugehen.

Türkei: In der überwiegend islamisch geprägten Türkei gilt eine strikte Trennung von Staat und Religion. Kopftücher werden als politisches Statement gewertet. Deshalb sind sie an staatlichen Schulen generell verboten, weder Lehrerinnen noch Schülerinnen dürfen sie tragen.

Großbritannien: Gegenüber Religion geben sich die Briten tolerant. Kopfttuchtragende Muslima sind nicht selten in den Verkaufsabteilungen renommierter Handelshäuser anzutreffen. Auch Beamte, wie etwa Polizistinnen, dürfen religiöse Symbole wie das Kopftuch im Dienst tragen. Im Vereinigten Königreich fallen diese Kleidungsfragen unter dem Prinzip der Religionsfreiheit, so dass der Staat sich daraus zurückzieht.

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