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Freitag, 24. November 2006

Chronik: Mannesmann-Übernahme und Folgen

Beim Kauf des Düsseldorfer Traditionskonzerns durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone waren im Jahr 2000 knapp 60 Mio. Euro an amtierende und ehemalige Top-Manager geflossen. Alle Angeklagten waren in einem ersten Verfahren im Sommer 2004 freigesprochen worden, im Dezember hob der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Urteil aber auf und setzte eine Neuverhandlung an. Dieser Prozess scheint nun ohne Urteil und mit Millionen schweren Auflagen für die Angeklagten enden.

Eine Chronik der Mannesmann-Übernahme und des juristischen Nachspiels:

14. November 1999: Vodafone-Chef Chris Gent legt ein erstes Übernahmeangebot für den Mannesmann-Konzern vor. Dessen Führung lehnt ab, der Aktienkurs schnellt in die Höhe. Vodafone erhöht die Offerte.

23. Dezember 1999: Vodafone legt den Mannesmann-Aktionären ein offizielles Angebot vor, Laufzeit bis zum 7. Februar.

3. Februar 2000: Mannesmann und Vodafone beschließen nach Geheimverhandlungen eine "einvernehmliche" Fusion.

18. Februar 2000: Die IG Metall spricht von "unanständig hohen" Zahlungen an Mannesmann-Manager. Damit gelangt erstmals die Höhe der Abfindungen an die Öffentlichkeit.

23. Februar 2000: Die beiden Stuttgarter Anwälte Mark Binz und Martin Sorg reichen Strafanzeige gegen Esser wegen Verletzung des Aktiengesetzes ein. Die Bezüge des Vorstandes müssten "in einem angemessenen Verhältnis" zu Aufgaben und Lage des Unternehmens sein, kritisieren sie.

3. April 2000: Die Staatsanwaltschaft lehnt nach einer ersten Prüfung die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens ab.

20. Dezember 2000: Binz und Sorg legen bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde ein und erweitern ihre Anzeige auf den Straftatbestand der Bestechlichkeit.

Mitte März 2001: Die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Esser und seine Mitarbeiter ein.

17. Februar 2003: Nach zweijährigen Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Neben Esser sollen sich die vier Mitglieder des Aufsichtsratspräsidiums, nämlich Joachim Funk, Ackermann, Zwickel und der Betriebsratsvorsitzende Jürgen Ladberg, sowie der Protokollführer Dietmar Droste wegen Untreue verantworten.

22. September 2003: Das Gericht lässt die Anklage gegen Ackermann, Zwickel und Ladberg in vollem Umfang zu. Esser muss sich nur wegen Beihilfe zur Untreue verantworten. Die Anklagen gegen Funk und Droste werden eingeschränkt zugelassen.

21. Januar 2004: Der Prozess beginnt vor dem Düsseldorfer Landgericht unter Vorsitz der Richterin Brigitte Koppenhöfer.

22. Juli 2004: Die 14. Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts spricht die sechs Angeklagten frei. Richterin Koppenhöfer wirft Ackermann, Zwickel und Funk aber vor, gegen das Aktienrecht verstoßen zu haben. Ackermann und Zwickel hätten sich zudem gravierender Pflichtverletzungen schuldig gemacht. Nur weil sie ohne Unrechtsbewusstsein gehandelt hätten, entkämen sie einer Verurteilung wegen Untreue.

23. Juli 2004: Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf kündigt Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) an.

20. und 21. Oktober 2005: Der BGH verhandelt über zwei Tage die Revision, der sich die Bundesanwaltschaft angeschlossen hat.

21. Dezember 2005: Der BGH hebt die Freisprüche des Landgerichts Düsseldorf in allen zentralen Punkten auf. Die Richter stellen unter anderem fest, die Prämien seien ohne Vorteil für Mannesmann gewesen. Der Tatbestand der Untreue sei damit objektiv erfüllt. Ackermann und die anderen Angeklagten hätten bei der Gewährung der umstrittenen Prämien zudem nicht in einem so genannten "Verbotsirrtum" gehandelt. Im Fall Ackermann und zweier weiterer Angeklagter würden Schuld und Unrecht aber dadurch relativiert, dass sie "ohne Selbstbereicherungsabsicht" gehandelt hätten.

26. Oktober 2006: Auftakt der dritten Prozessrunde. Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf geht von einer Verhandlungsdauer bis Ende Februar 2007 aus.

2. November 2006: Ackermann und Esser verteidigen die Prämienzahlungen als angemessen und unbedenklich. Esser erklärt, er habe seine Prämie nie verlangt.

16. November 2006: Ein früherer Jurist von Mannesmann widerspricht der Verteidiger-These, wonach die Prämien von Nutzen für Mannesmann gewesen seien. Der Aktienrechtler Professor Gerd Krieger fand das damals o.k..

24. November 2006: Die Angeklagten erklären sich mit Geldauflagen einverstanden, wenn das Verfahren eingestellt wird.

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