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Montag, 02. Juli 2007

"Mangelhafte Gesangsdarbietung": Nena vor Gericht

Sängerin Nena soll sich wegen "mangelhafter Gesangsdarbietung" vor Gericht rechtfertigen. "Seid nicht so steif, ihr Krawattenträger", soll sie bei einer Gala des Münchner Versicherungskonzerns Allianz den 500 bis 600 Außendienstmitarbeitern zugerufen haben, berichtete ein Zeuge vor dem Landgericht München I. Das Unternehmen fordert nun die Hälfte der Gage zurück.

Nena habe bei ihrem 35 bis 45 Minuten langen Auftritt im September 2004 nur vier bis fünf Lieder zum Besten gegeben, den Rest der Zeit habe sie geredet. Nenas Anwalt Michael Decker bot die Zahlung von 15.000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck an. Die Versicherung will wenigstens 20.000 Euro. Sollten sich die Parteien binnen zwei Wochen nicht auf einen Vergleich einigen, wird das Gericht entscheiden.

Ein Generalvertreter zitierte Nena mit den Worten: "Wenn ihr so seid, könnt ihr keine Versicherungen verkaufen, ich habe meine sowieso schon gekündigt." Ein ehemaliger Versicherungsvertreter wollte sich das nach zehn Minuten "nicht mehr antun" und verließ den Saal. Als er sich umdrehte, habe er gesehen, "dass die Leute in Scharen zum Bus geströmt sind".

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