Mittwoch, 12. Juli 2006
Unternehmenssteuerreform: Punkt für Punkt
Das Kabinett hat Eckpunke für eine Reform der Besteuerung von Unternehmen in Deutschland beschlossen. Die Vereinbarung zwischen den Spitzen von Union und SPD gibt allerdings bislang nur einen groben Einblick in die Pläne. Über die Feinheiten der Ausgestaltung herrscht zwischen Union und SPD ebenso wie in den Parteien noch Dissens. Hier ein Überblick über die Pläne und den Diskussionsstand.
Die Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften wie AGs oder GmbHs soll künftig föderale Unternehmenssteuer heißen. Ihre Berechnung will die Koalition bei gleichzeitiger Senkung der Sätze zu Ungunsten der Unternehmen ändern. In der neuen Steuer sollen nämlich ertragsunabhängige Elemente berücksichtigt werden. Wenn also ein Konzern Leasingraten, Pachten oder Zinsen zahlt, mindert das seine Steuerlast nicht mehr wie bislang, sondern erhöht sie. Damit soll verhindert werden, dass international arbeitende Firmen ihr Konzerngeflecht nutzen, Gewinne dort anfallen zu lassen, wo die Steuern niedrig, und Verluste dort abzuschreiben, wo sie hoch sind.
Strittig ist in der Koalition, in welchem Ausmaß die ertragsunabhängigen Elemente in die Berechnung einfließen sollen. Finanzminister Peer Steinbrück wollte sie zu 50 Prozent einbeziehen und einen Freibetrag gewähren. Die Union drängt auf deutlich weniger. Es werden allerdings auch andere Modelle diskutiert, die den Konzernen die internationalen Steuertricks verbauen sollen. So geht es etwa um eine höhere Mindestgewinnbesteuerung, eine Grundsteuer C oder eine Lohnsummensteuer.
Auch die Gewerbesteuer soll nach dem Willen der Koalition umgetauft werden - in kommunale Unternehmenssteuer. Die Grundlage für die Steuerzahlungen soll die gleiche sein wie in der föderalen Unternehmenssteuer. Die Höhe der Steuer richtet sich dann in einer komplizierten Berechnung nach der vom Bund festzulegenden Steuerzahl und dem Hebesatz der Gemeinde.
Derzeit beträgt die Steuerlast aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag im Durchschnitt 38,65 Prozent. Die tatsächliche Höhe hängt von der Gemeinde und deren Hebesatz ab. Dieser ist in großen Städten zumeist höher als in ländlichen Gemeinden. Die große Koalition will die Steuerlast auf knapp unter 30 Prozent senken.
Umstritten ist dabei das Wie. Steinbrück schwebt ein eine Halbierung des Satzes der Körperschaftsteuer auf 12,5 Prozent vor. Die Union plädiert für eine stärkere Absenkung der Gewerbesteuer. Das trifft auf Widerstand in den Städten und Gemeinden, die eine Verschlechterung ihrer Einnahmen nicht hinnehmen wollen. Insgesamt sollen die Unternehmen nach dem Willen der Koalition um fünf Milliarden Euro entlastet werden. In der Union finden sich Kritiker, die das für zu wenig halten. In der SPD gibt es Zweifel daran, ob eine Entlastung der Firmen überhaupt notwendig und angesichts der Belastungen für den Bürger etwa durch die Mehrwertsteuer gerecht ist.
Zentrales Ziel der Reform war von Beginn an die Rechtsformneutralität, das heißt, Personengesellschaften und Konzerne sollten einheitlich besteuert werden. Personengesellschaften zahlen derzeit Einkommensteuer und damit keinen festen, sondern einen mit dem Gewinn ansteigenden Satz von maximal 42 Prozent. Die Koalition will daran im Grundsatz festhalten. Einen Unterschied soll es jedoch für Gewinne geben, die dem Unternehmen und nicht dem Unternehmer zu Gute kommen, also etwa investiert werden. Für diese soll der Satz der föderalen Unternehmenssteuer vormals Körperschaftssteuer - gelten.
Weil eine solche Trennung aber mit rechtlichen Problemen verbunden ist, haben die Koalitionspartner unterschiedliche Vorstellungen. Steinbrück plant eine Investitionsrücklage. Jeder Gesellschafter soll bis zu 100.000 Euro steuergünstig einzahlen können, wenn er das Geld später wieder als Investition in das Unternehmen steckt. Die Union will unabhängig von der Verwendung eine Begünstigung für jeden ins Unternehmen gesteckten Cent, eine so genannte generelle Thesaurierungsbegünstigung. Beide Ansätze müssen mit einem umfänglichen Regelwerk versehen werden, das Missbrauch verhindert und Steuerschlupflöcher schließt.
Wesentlicher Teil der Vereinbarung ist zudem eine Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge. Sie soll nach Steinbrücks Worten zunächst 30 und im Jahr 2010 dann 25 Prozent betragen. Ähnlich wie bei der Lohnsteuer der Arbeitgeber soll dann die Bank direkt den festen Steuersatz auf Zinsen oder Dividenden an den Staat überweisen.
Bislang muss die Einkommensteuer im Rahmen der Steuererklärung gezahlt werden. Für Personen, deren Steuersatz bisher unter 30 oder 25 Prozent liegt, will der Finanzminister die Möglichkeit einräumen, weiter wie bisher besteuert zu werden. Das bei Kapitalerträgen aus Dividenden und Veräußerungsgewinnen übliche, von SPD und Grünen eingeführte Halbeinkünfteverfahren soll mit der Abgeltungsteuer entfallen.
Insbesondere im linken Flügel der SPD gibt es erheblichen Widerstand gegen eine Abgeltungsteuer. Viele Finanzpolitiker haben zudem Bedenken, das als Errungenschaft der rot-grünen Koalition gepriesene Halbeinkünfteverfahren abzuschaffen.

