Sonntag, 23. Januar 2005
Das NPD-Verbot: Schlappe für den Staat
Nach einer Reihe rechtsextremistischer Anschläge wurde im Sommer 2000 der Ruf nach einem Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) laut. Am 6. Oktober sah Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) nach Auswertung von Unterlagen des bayerischen Verfassungsschutzes die Weichen für einen Verbotsantrag gestellt. Drei Wochen später befürworteten die meisten Länder-Ministerpräsidenten das von Schily angeregte Vorgehen.
Nach Bundesregierung und Bundesrat schloss sich bald darauf der Bundestag als drittes Verfassungsorgan dem Vorgehen an - mit den Stimmen von SPD, Grünen und PDS. Ende Januar und Ende März 2001 wurden die drei Verbotsanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Am 4. Oktober nahmen sie in Karlsruhe die erste Hürde - sie seien weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, entschieden die Verfassungsrichter. Ende des Jahres setzte das Gericht fünf Verhandlungstermine im Februar 2002 an und lud 14 "Auskunftspersonen", überwiegend Funktionsträger der NPD.
Der Eklat folgte am 22. Januar 2002: Karlsruhe sagte die Februar- Termine wegen einer Informationspanne ab. Einer der 14 geladenen NPD-Funktionäre hatte sich als V-Mann entpuppt. In der Folgezeit mussten Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung die Existenz von zunächst sechs V-Leuten, einige Tage später von weiteren vier V- Leuten einräumen. Ende Juli kam noch Unangenehmeres heraus: Nach Angaben der Antragsteller stand in den vergangenen Jahren ungefähr jeder Siebte aus den NPD-Bundes- und Landesvorständen im Sold des Verfassungsschutzes.
Am 8. Oktober 2002 versicherte Schily in einer Anhörung in Karlsruhe, der Verfassungsschutz habe keine V-Leute in die NPD eingeschleust. Die Informanten der Geheimdienste seien "Fleisch vom Fleische der NPD". Das Bundesverfassungsgericht legte Ende Februar 2003 als Termin für die Bekanntgabe einer Entscheidung zum Verfahrensfortgang den 18. März 2003 fest. Dieser Tag markierte das Aus für das Verbotsverfahren: Drei der sieben beteiligten Richter des Zweiten Senats lehnten die Fortsetzung ab.

