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Montag, 21. Juli 2008

Kerkeling isst Currywurst: Verfahren wird eingestellt

Der Entertainer Hape Kerkeling muss keine juristischen Konsequenzen für eine Currywurst am Lenkrad fürchten. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellte ein Ermittlungsverfahren gegen den 43-Jährigen ein, der in seiner Fernsehrolle als Taxifahrer Günther Warnke am Steuer einmal eine Currywurst gegessen und einmal mit dem Handy telefoniert hatte. Deswegen hatte ein TV-Zuschauer ihn angezeigt.

Der Zuschauer hatte das schlechte Vorbild für Fahranfänger beklagt. Die Staatsanwaltschaft musste daraufhin ein Aktenzeichen (30 Js 4456/08) anlegen.

"Es konnte keine Straftat festgestellt werden", sagte Behördensprecher Johannes Mocken nun. Das Handy-Telefonat sei als Ordnungswidrigkeit verjährt.

In der Staatsanwaltschaft herrschte laut Mocken übrigens zunächst Unklarheit, ob gegen Günther Warnke oder Hape Kerkeling ermittelt werden muss. "In der Anzeige stand der Name Warnke." Damit wäre die Abteilung für den Buchstaben W zuständig. Die Behörde habe jedoch das Alias erkannt und den Fall dem Sacharbeiter für den Buchstaben K wie Kerkeling zugeordnet.

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