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Freitag, 09. Januar 2004

Kindesmisshandlung: Wenn Eltern prügeln

Die Zeiten, in denen Eltern ihren Kindern öfter einmal eine saftige Ohrfeige oder eine Tracht Prügel verabreichten, gehen offenbar vorbei.

Inzwischen ohrfeigen nur noch weniger als zehn Prozent der Eltern ihre Kinder. Zu Prügelstrafen greift lediglich noch ein Viertel der Erziehungsberechtigten. Noch vor rund acht Jahren verteilten 20 Prozent der Eltern Ohrfeigen und sogar ein Drittel Prügel.

Laut einer Umfrage streben 85 Prozent der Eltern eine gewaltfreie Erziehung an, auch wenn ihnen dies im Alltag nach eigenen Angaben nicht immer gelänge.

Zumeist sind körperliche Misshandlungen von Kindern innerhalb einer Familie keine Einzelfälle. Erziehungsberechtigte sind überfordert, können die Konflikte zwischen sich und den Kindern nicht mehr bewältigen.

Körperliche Misshandlungen reichen von Schlägen und Prügel (mit bloßen Händen oder Gegenständen) bis hin zu Tritten, Schütteln, Verbrennen, Kneifen und Ausreißen von Haaren. Besonders bitter sind jene Fälle, in denen das Kind Folgeschäden davonträgt. Je jünger das betreffende Kind ist, desto größer ist das Risiko eines bleibenden Schadens, ja sogar lebensbedrohlicher Folgen.

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