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Dienstag, 27. Juli 2010
Immer und unabhängig vom Vergehen: 18 Punkte kosten Führerschein
Wer es in der Verkehrssünderdatei in Flensburg auf 18 Punkte bringt, muss seinen Führerschein abgeben - unabhängig davon, wofür es die Punkte gab. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Neustadt an der Weinstraße hervor. Ein Mann aus Ludwigshafen hatte sich mit einem Eilantrag gegen die Abgabe seines Führerscheins an das Gericht gewandt (Beschluss vom 13. Juli - Az: 3 L 664/10.NW).
Der Autofahrer hatte Punkte bekommen, weil er ohne gültigen Parkschein geparkt hatte. Seiner Ansicht nach geschah das zu Unrecht. Das Gericht stellte dagegen fest, dass eine Ordnungswidrigkeit dann in die Verkehrssünderdatei eingetragen werden könne, wenn mit ihr eine Geldbuße von mindestens 40 Euro verbunden sei. Bei dem Mann sei das der Fall gewesen. Und wer in der Verkehrssünderdatei 18 Punkte erreicht habe, habe sich "unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen".
dpa
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