Auto

Risikofaktor LieferzeitDie Abwrackprämienfalle

26.01.2009, 12:51 Uhr

Der ADAC weist auf ungeklärte Risiken für Verbraucher im Zusammenhang mit der Abwrackprämie hin. Entscheidend für die Prämiengewährung ist das Zulassungsdatim, nicht der Zeitpunkt des Kaufs.

Es ist wie immer: Im Kleingedruckten lauert die Gefahr. Die Abwrackprämie klingt attraktiv und einfach, doch, so der ADAC, lauern für Autokäufer ungeklärte Risiken im Konstrukt. Ob ein Fahrzeughalter für sein verschrottetes Altauto beim Neuwagenkauf vom Staat die Prämie in Höhe von 2500 Euro erhält, hänge nämlich vom Termin der Zulassung des Neuwagens und nicht vom Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Händler ab, erläutert ADAC-Sprecher Maximilian Maurer. Hat der bestellte Neuwagen eine lange Lieferzeit, könne es sein, dass der Kunde am Ende keine Prämie erhält, wenn die Gelder aus dem Fördertopf der Bundesregierung inzwischen aufgebraucht sind. Lange Lieferzeiten sind auch in der gegenwärtigen Absatzkrise der Autohersteller üblich.

Unerwarteter Ansturm

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bestätigte auf Nachfrage, dass Antragsteller am Ende leer ausgehen könnten. "Das kann durchaus passieren", heißt es aus der BAFA-Pressestelle. Es sei nicht sicher, dass das Geld wie vorgesehen bis zum 31. Dezember reicht. Es habe keiner damit gerechnet, dass der Ansturm so groß ist. Für die Abwrackprämie will die Bundesregierung einen Fonds mit 1,5 Milliarden Euro auflegen - mehr soll es vorerst nicht geben.

Die Anträge für die Prämie bearbeitet das BAFA ab dem 27. Januar in der Reihenfolge ihrer Eingänge. Die Prämie wird rückwirkend ab dem 14. Januar für den Kauf eines Neuwagens gezahlt, wenn das zu verschrottende Altauto mindestens neun Jahre alt ist und zuvor mindestens ein Jahr auf den Neuwagenkäufer zugelassen war. Rein rechnerisch reichen die Mittel nur für 600.000 Anträge.

Fördertopf online prüfen

Antragsteller müssen einen Nachweis über die Zulassung des Neuwagens und die Verschrottung des Altautos vorlegen. Noch ist unklar, ob die Nachweise dem Antragsformular bereits beiliegen müssen oder später auch nachgereicht werden können. Ab dem 27. Januar soll es eine Richtlinie zu diesem und weiteren Punkten geben, die dann auf der Webseite des Amtes unter www.bafa.de veröffentlicht wird. Außerdem will das BAFA auf die Seite eine Art "Ampel" stellen, die den gegenwärtigen Füllstand des Fördertopfes darstellt.

Auch wenn der Händler die Beantragung der Prämie für seine Kunden übernimmt, sind diese laut Maximilian Maurer vom ADAC nicht auf der sicheren Seite. Denn wenn der Händler dem Kunden die Prämie vorstreckt, das BAFA aber später den Antrag ablehnt oder der Fördertopf nicht ausreicht, dürfte sich der Händler das Geld vom Kunden wiederholen. Käufer sollten daher auf Formulierungen im Kaufvertrag achten, wo von einer "vorbehaltlichen" Verrechnung der Abwrackprämie die Rede ist.