Freitag, 02. Oktober 2009
Nach Fahrradunfall: Erst zum Arzt
Immer zum Arzt gehen, diese Regel gilt auch für Unfälle mit dem Fahrrad. Auf keinen Fall sollten Opfer noch an der Unfallstelle Entschädigungszahlungen annehmen.
Nicht zu unterschätzen: Ein Unfall mit dem Fahrrad kann schwerwiegende Folgen haben.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Wenn es zu einem Unfall mit dem Fahrrad kommt, sollten Radfahrer nicht an Ort und Stelle Entschädigungszahlen akzeptieren. Auch wenn keine Schäden am Rad und keine Verletzungen festzustellen sind, sollten sie sich von einem Arzt untersuchen lassen.
Das empfiehlt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen. Für Verletzungen, die erst am Folgetag auffallen, lassen sich nur schwer Schadenersatzansprüche erheben, weil die Verbindung zum Unfall schwer herzustellen ist. Wer verletzt wurde, sollte Strafantrag stellen. Schäden am Rad kann ein Fachhändler abschätzen. Bei teuren Rädern empfiehlt der ADFC, einen Sachverständigen hinzuziehen.
Bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit - sogenannten Wegeunfällen - ist laut ADFC die Berufsgenossenschaft zu informieren. Ein unfallbedingtes Fehlen am Arbeitsplatz von mehr als drei Tagen muss der Genossenschaft durch eine Unfallanzeige gemeldet werden.
dpa
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