Freitag, 23. Juli 2010
Polizei bekommt Recht: Fixies dürfen "kassiert" werden
Den so genannten Fixie-Fahrrädern geht es an den Kragen. Wenn die Ordnungshüter die spartanischen Räder auf der Straße erwischt dürfen sie sie beschlagnahmen. Das hat ein Gericht jetzt bestätigt."Fixie"-Fahrräder im Straßenverkehr sind nicht nur gefährlich, ein Ritt auf den Eingangrädern kann auch teuer werden. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München hin.
Mit einem Bußgeld von bis zu 90 Euro, Punkten in Flensburg und der Beschlagnahmung ihres Drahtesels müssen Radler rechnen, die die Polizei auf öffentlichen Straßen auf einem "Fixie" erwischt. "Fixies" sind Sportfahrräder haben eine starre Hinterradnabe ohne Freilauf und nur einen Gang. Sie verfügen außerdem weder über Licht noch Bremsen - das Tempo lässt sich allein über die Trittfrequenz verringern.
Verkaufserlös abzüglich Kosten
In einem Verfahren hatte das Berliner Verwaltungsgericht bestätigt, dass die Polizei die nicht verkehrssicheren "Fixies" bei regelwidriger Nutzung im Straßenverkehr einkassieren und versteigern darf (AZ.: 1 K 927.09). Der Eigentümer bekommt dann lediglich den Verkaufserlös abzüglich der Verwaltungskosten zurück.
Fixie-Räder sind laut dem KS ursprünglich für den Bahnradsport entwickelt worden. Nach New Yorker Vorbild werden sie inzwischen auch in Deutschland häufig von Fahrradkurieren genutzt. Allerdings illegal, denn die Zweiräder entsprechen nicht den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO): Neben Licht und Bremsen fehlen ihnen noch weitere sicherheitsrelavante Ausstattungsteile wie Reflektoren und eine Klingel.
dpa
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