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Montag, 19. Oktober 2009

Proleten-Tuning hat Grenzen: Getönte Scheiben nur hinten

Tiefergelegte Golf, die aussehen wie Sparvarianten des A-Teams - solche Auswüchse hat das Verwaltungsgericht Göttingen nun untersagt.

Die von Auto-Tunern gerne verwendeten dunkel getönten Folien haben auf den vorderen Seitenscheiben nichts zu suchen. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden und damit die Klage eines Autobesitzers zurückgewiesen.

Hier zum Beispiel fehlen eigentlich nur noch getönte Scheiben: Traditionelles GTI-Treffen im Mai 2009.

Hier zum Beispiel fehlen eigentlich nur noch getönte Scheiben: Traditionelles GTI-Treffen im Mai 2009.
(Foto: picture-alliance/ dpa)

Das Anbringen von Folien an den vorderen Seitenscheiben sei nicht vorschriftsmäßig, heißt es in der Urteilsbegründung. Denn nach der Straßenverkehrsordnung müssen "Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein". Dass der TÜV die Folien nicht beanstandet habe, spiele keine Rolle.

dpa

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