Wer ein gebrauchtes Auto kauft und an diesem einem Mangel feststellt, kann vom Händler Nachbesserungen verlangen - aber nicht in jedem Fall.
Mittwoch, 24. März 2010
Mangel oder Verschleiß?: Händler haftet nicht immer
Was ist Verschleiß und was ist ein Sachmangel? Diese Frage beschäftigt bei Gebrauchtwagen seit Jahrzehnten die Gerichte. Ein Fahrzeug aus zweiter Hand sollte bis zu 150.000 Kilometern keiner außerordentlichen Reparaturen bedürfen. Übliche Verschleißteile sind davon jedoch ausgenommen.Nicht für jeden Schaden am gerade gekauften Gebrauchtwagen können Käufer vom Händler Nachbesserung verlangen. Entscheidend ist, ob es sich tatsächlich um einen Mangel handelt oder nur um üblichen Verschleiß, erläutert der ADAC.
Händler müssten im Sinne der Sachmängelhaftung nur Mängel reparieren, während der Käufer für Schäden durch Verschleiß selbst aufzukommen hat. "Der Händler schuldet dem Käufer einen Wagen im sachüblichen Zustand", sagt Carsten Graf vom ADAC. Das bedeutet: Bis etwa 150.000 Kilometer Laufleistung und zu einem Alter von zehn Jahren sollte ein Wagen voll funktionsfähig sein. Allerdings gebe es typische Verschleißteile, die nicht ein Autoleben lang halten können, so der Kfz-Sachverständige. Dazu gehören Reifen, Bremsklötze und -scheiben, Kupplung, Batterien und Scheibenwischer. Bei Bauteilen wie Filter, Zündkerzen, Zahnriemen und Wasserpumpe geben Herstellervorgaben an, in welchen Zeitabständen sie ausgetauscht werden sollten.
Funktionieren diese Teile vor der Abnutzungsdauer nicht mehr oder sind andere Fahrzeugteile beschädigt, gilt die Sachmängelhaftung. Nach ihr ist der gewerbliche Verkäufer verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach dem Verkauf für Schäden aufzukommen.
dpa
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