Auto

RadarwarngerätKauf ist sittenwidrig

23.02.2005, 19:20 Uhr

Der Kauf eines Radarwarngerätes ist zwar nicht verboten, laut Richterspruch aber sittenwidrig. Funktioniert das Gerät nicht, muss der Kaufpreis nicht zurückerstattet werden.

Der Kauf eines Radarwarngerätes ist sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BHG) entschieden. Das Gerät dient demnach dazu, ein verbotenes Verhalten im Straßenverkehr zu begehen, indem Geschwindigkeitskontrollen unterlaufen und Geschwindigkeitsübertretungen begünstigt werden.

Grundlage des Urteils war die Klage einer Käuferin eines Radarwarngerätes. Sie wollte das Gerät zurückgeben und verlangte den Kaufpreis zurück. Begründung: Das Gerät funktioniere nicht und habe an mehreren Radarmessstellen kein Warnsignal abgegeben.

Die Richter am BGH wiesen die Klage zurück: Ein solches Geschäft sei darauf gerichtet, die Sicherheit im Straßenverkehr zu beeinträchtigen und verstoße gegen die guten Sitten. Zwar sei der Erwerb eines Radarwarners nicht untersagt, aber rechtlich zu missbilligen, da er eine unmittelbare Vorbereitungshandlung für dessen Betrieb darstelle (BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 129/04).