Benutzung von RadwegenOhne Schild keine Pflicht
Die benutzung von Radwegen ist nur dann Pflicht, wenn diese auch durch Schilder ausgewiesen sind. Was Radfahrer gerne nicht beachten: Auch Radwege sind Einbahnstraßen!
Ist ein Radweg nicht durch ein Schild als solcher gekennzeichnet, müssen Radler ihn auch nicht zwangsläufig benutzen. Sie können dann entscheiden, ob sie lieber dem Weg oder auf der Straße radeln, erläutert der Verkehrsclub Deutschland (VCD) in Berlin.
Nur wo das blaue Schild mit weißem Fahrrad steht, gilt laut der Straßenverkehrsordnung eine Radweg-Benutzungspflicht. Was viele ebenfalls nicht wissen oder ignorieren: Auch für Radwege und -spuren gilt laut VCD das Rechtsfahrgebot. Wege links der Straße dürfen nur benutzt werden, wenn sie mit dem Zusatz "Radverkehr frei" gekennzeichnet sind. Ansonsten müssen Radler auf dem in Fahrtrichtung rechten Weg fahren.