Nachbesserungen beim AutokaufSymptome müssen weg
Bei gescheiterten Nachbesserungen an einem Neuwagen lag die Beweislast für einen Fehlschlag bisher uneingeschränkt beim Autokäufer. Der Bundesgerichtshof hat nun eine Ausnahme definiert.
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Rechte der Autokäufer gestärkt. Bei einer fehlgeschlagenen Nachbesserung an einem Fahrzeug muss der Fahrzeugbesitzer demnach nicht mehr in jedem Fall das Scheitern der Reparatur beweisen.
Zwar trägt generell der Käufer die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung, das gilt laut dem Urteil jedoch nicht, wenn der ursprünglich gerügte Fehler nach der Reparatur erneut auftritt. Dann müsse der Käufer nicht nachweisen, dass ein Mangel auf derselben technischen Ursache beruhe, so die Richter, die damit das Urteil eines Landgerichts aufhoben.
Geklagt hatte der Käufer eines Audi S4, an dessen Fahrzeug nach der Auslieferung Zündaussetzer des Motors aufgefallen waren. Der Verkäufer führte mehrfach Nachbesserungsarbeiten durch, der Fehler trat jedoch erneut auf, woraufhin der Käufer das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben wollte. Der Verkäufer verweigerte dies mit dem Hinweis, dass der Fehler nach der Nachbesserung eine andere Ursache haben könnte als zuvor (BGH, Az.: VIII ZR 266/09).