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Wenn das Auto in Brand gerät muss die Teilkasko für den Schaden aufkommen.

Wenn das Auto in Brand gerät muss die Teilkasko für den Schaden aufkommen.

Freitag, 18. September 2009

Falsch betankt: Teilkasko muss Schaden zahlen

Es ist ein böser Fehler, wenn ein Auto falsch betankt wird. Auf den Folgeschäden bleibt meiste der Autobesitzer sitzen. Gerät das Fahrzeug durch die Fehlbetankung jedoch in Brand, dann kann sich die Versicherung nicht verweigern.

Die Teilkaskoversicherung muss einen Brandschaden am Auto auch dann bezahlen, wenn er durch falsches Betanken verursacht wurde. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf macht der Deutsche Anwaltverein in Berlin aufmerksam.

In dem Fall (AZ.: 4 U 12/08) hatte der Versicherte sein Fahrzeug versehentlich mit Benzin statt mit Diesel betankt. Nach kurzer Fahrt bemerkte der Autobesitzer, dass der Motor unrund lief. Er kehrte zur Tankstelle zurück, wo das Fahrzeug wegen einer Überhitzung des Katalysators, verursacht durch die falsche Betankung, Feuer fing. Der Mann wollte den Totalschaden von seiner Versicherung bezahlt haben. Die Assekuranz weigerte sich jedoch mit dem Hinweis, dass es sich um einen sogenannten Betriebsschaden durch Falschbetankung gehandelt habe, der wiederum laut den Versicherungsbedingungen von der Schadensregulierung ausgeschlossen sei.

Dass es sich beim falschen Tanken um einen Bedienungsfehler des Fahrers gehandelt hat, sahen die Richter ebenso. Dies bedeute jedoch nicht, dass die Versicherung für einen in der Teilkasko ausdrücklich versicherten Brandschaden nicht aufkommen muss. Darüber hinaus sei dem Fahrer kein grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen.

dpa

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