Mittwoch, 05. Mai 2010
Geklautes Navi: Teilkasko zahlt nicht
Mobile Navigationsgeräte sind bei Autofahrern beliebt - bei Dieben allerdings auch. Wird so ein Gerät aus einem Fahrzeug entwendet, kann es für den Bestohlenen zu Problemen mit der Teilkaskoversicherung kommen.
Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) hin. Demnach gelten mobile Navis nämlich als Zubehör und werden bei einem Diebstahl meist nicht ersetzt. Es sei daher ratsam, ein mobiles Navigationsgerät beim Verlassen des Fahrzeugs immer mitzunehmen.
dpa
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