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Manchmal haben es Journalisten und andere Menschen schwer, die Früchte der Bundespolitik in Les- oder Sprechbares und damit auch Verständliches zu übersetzen.
Eine dieser Früchte heißt "Gesundheitsfonds" und ist Kernstück der Gesundheitsreform, die bekanntlich noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Wir wissen auch, dass sich daran die Geister scheiden.
Die SPD mit Gesundheitsministerin Ulla Schmidt sowie die CDU mit Kanzlerin Angela Merkel an der Spitze sind sich einig: Der Fonds soll umgesetzt werden. Nur das Wie ist noch unklar.
Gegenwind bekommt Schmidt von der CSU, aber auch von ihren Parteigenossen aus Bayern. Sie wollen die Einführung des Gesundheitsfonds noch verhindern.
Die Bayern-SPD hält den Gesundheitsfonds für überflüssig; er sei nie Anliegen der SPD gewesen, sondern "auf dem Mist von Frau Merkel gewachsen". Er sollte verschoben oder gestoppt werden.
SPD-Ministerin Schmidt stellt auf stur und macht klar: Der Fonds stehe im Gesetz und werde umgesetzt. Die Schwierigkeiten mit dem Fonds habe einzig und allein Bayern "verbockt".
Fakt ist: Die von Bayern durchgesetzten Formulierungen sind Fachchinesisch. Und damit beginnt die Arbeit der Journalisten, nämlich die Übersetzung vom Bayerischen ins Hochdeutsche.
Dabei geht es um eine Schutzklausel, die verhindern soll, dass über den Fonds mehr als 100 Millionen Euro im Jahr aus den reichen Südländern (Bayern und Baden-Württemberg) in ärmere Regionen in Deutschland abfließen.
Würde mehr Geld als die 100 Millionen abfließen, müssten in Bayern zum Beispiel die Arzthonorare gesenkt werden.
Schmidt sagt dazu, die 100-Millionen-Begrenzung selbst stelle ja niemand in Frage. Das Problem sei nur die Formulierung der bayerischen Staatsregierung. Verzapft unter anderem von Edmund Stoiber.
Das bayerische 100-Millionen-Monster ist derart kompliziert, dass wir respektvoll zurückweichen und Herrn Stoiber als Mitautor bitten, es selbst vorzutragen.
Stoiber erläuterte am frühen Morgen des 5. Oktober 2006 nach rund siebenstündigen Verhandlungen mit den Vorsitzenden von CDU und SPD die von ihm durchgesetzte Klausel:
Alles klar bis hierher?
Wir können Ihnen aber auch noch verraten, dass der Konflikt zwischen den Bundesparteien und den einzelnen Ländern derart hochexplosiv ist, dass mit einem raschen Einvernehmen gar nicht gerechnet wird.
Schon jetzt hat Bayern die höchsten Arzthonorare, aber nicht die meisten Krankheitsfälle. Nach der Umverteilung der Beitragsmittel durch den Gesundheitsfonds müssten Bayerns Ärzte also Einbußen befürchten.
Zum Start des Gesundheitsfonds 2009 soll es erstmals einen einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlich Krankenversicherten geben.
Jede Krankenkasse erhält dann pro Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit.
Stoibers Monster sieht jedoch vor, dass sich finanzielle Belastungen für Kassen eines Landes in Stufen von jeweils höchstens 100 Millionen Euro jährlich aufbauen.
In Modellrechnungen auf der Basis vorläufiger Zahlen geben Gutachter schon heute mögliche Wirkungen der Umverteilung an:
Genannte Länder hätten demnach Anspruch auf höhere Zuweisungen aus dem Fonds.
Und von den zu finanzierenden 474 Millionen Euro würde der weitaus größte Teil von den Versicherten in Sachsen getragen. Die Versicherten in Thüringen und in Nordrhein-Westfalen würden ebenfalls tüchtig zur Kasse gebeten.
Bei weiteren Kostensteigerungen im Gesundheitssystem wäre die Regelung demnach in bisheriger Form nicht mehr finanzierbar.
Bei der Stoiber-Klausel geht es also nicht um einen Ausgleich von Auswirkungen des Fonds, sondern um die schon bestehenden unterschiedlichen Ausgaben in den Ländern.
Mit anderen Worten: Die Länder mit den niedrigen Arzthonoraren und den vollen Wartesälen stützen unter Umständen die Länder ...
... mit den hohen Arzthonoraren und den kurzen Wartezeiten für Patienten.
Die Wähler der CSU werden sich noch über viele Jahre für Stoibers Weitblick bedanken - falls die Klausel durchkommt.
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