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Bilderserie: Was die Gesundheitsreform ändert

 
Am 1. April tritt die Gesundheitsreform in Kraft. Hier erfahren Sie, was sich damit konkret für die Versicherten ändern wird.

Am 1. April tritt die Gesundheitsreform in Kraft. Hier erfahren Sie, was sich damit konkret für die Versicherten ändern wird.

Zuerst: Was tut sich bei den gesetzlich Versicherten?

Die gesetzlichen Kassen weiten ihre Leistungen in einigen Bereichen aus. So zum Beispiel bei Impfungen, Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen älterer Menschen und der Betreuung Schwerstkranker oder Sterbender in den eigenen vier Wänden.

Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank wird, muss mehr zuzahlen.

Die Behandlung von Komplikationen nach Piercings oder Tatoos wird nicht mehr bezahlt.

Kliniken werden für ambulante Behandlungen geöffnet.

Gesetzliche Kassen können neue Wahltarife anbieten - etwa Tarife mit Selbstbehalt, Rückerstattung oder solche, in deren Rahmen auch homöopathische Arzneimittel bezahlt werden.

Die Beitragssätze werden zu Jahresbeginn im Schnitt um etwa 0,6 Punkte ansteigen. Die Kassen begründen dies auch mit der Reform - was das Gesundheitsministerium zurückweist.

Wenn 2009 der Gesundheitsfonds startet, gilt bundesweit ein einheitlicher Beitragssatz, den der Bund festlegt.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen in den Gesundheitsfonds ein. Daraus erhalten die Kassen für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag.

Kassen mit vielen Kranken bekommen zudem Geld von anderen Kassen.

Reicht einer Kasse das Geld nicht, kann sie einen begrenzten Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern. Wenn eine Kasse Zusatzbeiträge erhebt, ist ein Kassenwechsel erlaubt.

Wirtschaftet eine Kasse hingegen gut mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds, kann sie die Versicherungsbeiträge senken.

Was ändert sich für Privatversicherte?

Zunächst nichts. Vom 1. Januar 2009 an müssen die Privatkassen jedoch einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Wer arm ist, muss weniger zahlen.

Bestandskunden können 2009 nur innerhalb von sechs Monaten in den Basistarif auch anderer Privatkassen wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Ausnahmen gibt es für über 55-Jährige und Bedürftige.

Weil der Basistarif nach Ansicht der Privatkassen nicht kostendeckend ist, warnen diese vor Beitragserhöhungen für Bestandskunden.

Für Gutverdiener wird ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung erschwert: Das Einkommen muss dafür künftig drei Jahre lang über der Pflichtversicherungsgrenze (derzeit 3.975 Euro pro Monat) liegen.

Was ändert sich für Nichtversicherte?

Künftig gilt eine Pflicht zur Versicherung: Die rund 200.000 bis 300.000 Nichtversicherten müssen also Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse werden - und müssen von diesen auch aufgenommen werden.

Ehemals gesetzlich Versicherte müssen von den Kassen bereits vom 1. April an wieder aufgenommen werden.

Ehemals Privatversicherte ohne Schutz müssen vom 1. Juli an im Basistarif aufgenommen werden - ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge.

Eine bestehende Versicherung kann man nur noch dann kündigen, wenn man eine neue Versicherungs-Police vorzeigen kann.

Wer die Versicherungspflicht ignoriert oder fällige Beiträge nicht bezahlt, wird zu ähnlichen Bedingungen medizinisch behandelt wie Asylbewerber.

Was ändert sich noch?

Statt sieben soll es nur noch einen Dachverband für die gesetzlichen Kassen geben. Kassenfusionen werden erleichtert. Dadurch sollen Verwaltungskosten eingespart werden.

Der Rabatt, den Apotheker den Kassen pro Medikament gewähren müssen, steigt von 2,00 auf 2,30 Euro. Vor der Verordnung teurer Medikamente muss ein zweiter Arzt befragt werden. Der Zugang zu innovativen, sehr teuren Arzneimitteln soll aber gesichert bleiben.

Im Jahr 2011 bekommen Ärzte eine neue Vergütung mit festen Euro-Preisen. Ärzte in "unterversorgten" Gebieten bekommen schon vorher Zuschläge.

Durch die Gesundheitsreform werden im Jahr 2007 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro eingespart. Der Bundeszuschuss für die gesetzlichen Kassen steigt in den kommenden Jahren schrittweise auf 14 Milliarden Euro. (Alle Bilder: dpa)

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