Dienstag, 20. Oktober 2009
Fluchtgefahr bei Polanski: Gericht lehnt Haftentlassung ab
Dass ihnen der gleiche Fehler quasi zweimal passiert - nämlich dass der Beschuldigte die Flucht ergreift - wollen sie um jeden Preis verhindern. Eine Entlassung des Starregisseurs Roman Polanski aus Schweizer Auslieferungshaft kommt daher wegen hoher Fluchtgefahr nicht infrage. Das teilte das Bundesstrafgericht in Bellinzona mit. Eine Haftbeschwerde wurde abgewiesen.
Der Regisseur war Ende September in Zürich verhaftet worden. Er soll wegen eines 32 Jahre zurückliegenden Sexualdeliktes an die USA ausgeliefert werden. Gegen die Entscheidung des Strafgerichts kann Polanski jetzt vor dem Bundesgericht der Schweiz, der höchsten Instanz, Beschwerde einlegen.
soe/dpa
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