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Keine Fahndung in DeutschlandPolanski kann kommen

18.07.2010, 12:47 Uhr

Roman Polanski muss künftig vor jeder Reise überprüfen, ob das Reiseziel seiner Wahl möglicherweise ein Auslieferungsabkommen mit den USA hat. Deutschland ist aber unbedenklich.

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Polanski wollte seine Frau auf der Bühne sehen. (Foto: AP)

Der Filmemacher Roman Polanski kann trotz eines internationalen Haftbefehls unbehelligt in die Bundesrepublik einreisen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus" unter Berufung auf das Bundesamt für Justiz (BfJ). Ein BfJ-Sprecher sagte: "In Deutschland besteht kein Fahndungsaufruf gegen Herrn Polanski."

Das habe die Bundesregierung "bereits vor längerer Zeit entschieden". "Bei einer Einreise würde Herr Polanski somit nicht festgenommen", sagte der Sprecher.

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Und die gab alles. (Foto: REUTERS)

Das BfJ mit Sitz in Bonn ist dem Bundesjustizministerium unterstellt und zuständig für die Bearbeitung von Rechtshilfeverfahren in Strafsachen. Die US-Justiz verfolgt Polanski wegen Missbrauchs eines Mädchens im Jahr 1977.

Am vergangenen Montag hatte die Schweiz den 76-Jährigen, der bei seiner Einreise 2009 verhaftet worden war, freigelassen. Die USA hätten die Schweizer Justiz mit ihrem Auslieferungsgesuch nicht überzeugen können, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf.

Polanski zeigte sich nach der Aufhebung seines Hausarrests erstmals wieder in der Öffentlichkeit. Der 76-Jährige erschien zu einem Konzert seiner Ehefrau Emmanuelle Seigner beim Jazz-Festival im schweizerischen Montreux. Seigner sagte vor ihrem Auftritt, sie sei "sehr glücklich, dass er da ist, weil er mein Konzert noch nicht gesehen hat".

Quelle: AFP