Bilder für die "interessierte Öffentlichkeit": Porno-Vorführung auf einer Sex-Messe in Berlin.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Dienstag, 20. Dezember 2011
Filme für die Öffentlichkeit: Porno-Jobs sind nicht privat
Der Lebensgefährte der Schauspielerin Katja Riemann wehrte sich gegen Berichte über Auftritte in Pornofilmen. Zunächst erfolgreich. Der Bundesgerichtshof urteilt nun allerdings, Raphael Beil müsse entsprechende Meldungen dulden.Wer erkennbar als Darsteller in Pornofilmen aufgetreten ist, muss auch Presseberichte darüber hinnehmen. Der Bildhauer Raphael Beil, den die Schauspielerin Katja Riemann im Jahr 2007 als ihren Lebensgefährten vorstellte, muss deshalb Berichte über seine früheren Auftritte in Pornos dulden, wie der Bundesgerichtshof entschied. Es liege keine Verletzung der Privat- oder Intimsphäre vor.
Riemann hatte Beil seinerzeit bei der Verleihung des deutschen Filmpreises als ihren Lebensgefährten öffentlich präsentiert. Kurz darauf berichtete die Zeitschrift "Auf einen Blick", dass Beil zuvor als Pornodarsteller aufgetreten sei. Beil, der hauptberuflich als Bildhauer tätig ist, wollte den Bericht verbieten lassen - und hatte damit zunächst auch Erfolg.
Der BGH hob nun aber das Verbot des Kammergerichts Berlin auf. "Wer sich als Darsteller in kommerziell zu verwertenden Pornofilmen dem Publikum präsentiert, kann sich gegenüber einer Berichterstattung über diesen Teil seines Wirkens nicht auf den Schutz seiner Intimsphäre berufen", erklärte der 6. Zivilsenat. Auch die Privatsphäre sei nicht verletzt. Kommerzielle Pornofilme, betonte der BGH, "sind gerade dazu bestimmt, von der interessierten Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen zu werden".
Der BGH verwies den Fall zurück an das Kammergericht. Beil hatte auch beanstandet, dass der Artikel falsche Darstellungen darüber enthalte, ob er Riemann seine frühere Tätigkeit mitgeteilt habe. Diese Frage müssen nun die Berliner Richter klären.
dpa
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