Dienstag, 21. Juni 2005
"Esra" vor BGH: Maxim Billers Kunstfreiheit
Der Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch hat den gerichtlich verbotenen Roman "Esra" von Maxim Biller vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verteidigt. Der Roman sei von der Kunstfreiheit gedeckt und verletze keinerlei Persönlichkeitsrechte.
Das sagte Rechtsanwalt Achim Krämer in der Revisionsverhandlung in Karlsruhe. Der BGH wollte sein Urteil noch am Nachmittag verkünden.
Der Verlag wendet sich gegen das Verbot einer bereits veränderten Version von "Esra", ausgesprochen durch das Oberlandesgericht (OLG) München im April 2004. Laut OLG schildert das Buch intime Details aus der Privatsphäre von Billers Ex-Freundin. Zudem werde von deren Mutter - wie die Tochter in den Romanfiguren erkennbar - ein äußerst negatives Charakterbild gezeichnet.
Nach Worten von Krämer knüpft Literatur immer an die Realität an, die im Roman verfremdet und verdichtet werde. "Dieser Roman enthält an keiner Stelle Schilderungen irgendwelcher Abartigkeiten." Es handele sich um die Verarbeitung einer Liebesgeschichte, wozu auch das Sexualleben gehöre. Axel Kortüm, Anwalt der beiden Klägerinnen, hielt dem entgegen, seine Mandantinnen seien an vielen Stellen des Buches eindeutig erkennbar.
Gerda Müller, Vorsitzende des VI. Zivilsenats, sprach von einer "schwierigen Gratwanderung". Die Frage nach der Fiktionalität führe die Juristen an die Grenze ihres Fachs. Nach ihren Worten dürfte entscheidend sein, ob die reale Person "künstlerische Selbstständigkeit" erlangt habe.
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