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Das Bundesverkehrsministerium will einige Schilder abschaffen. Davon gibt es ja tatsächlich mehr als genug auf unseren Straßen.
Geht es Ihnen nicht auch so, dass Sie kaum noch durchblicken? Wo geht es hier nochmal genau lang?
Einige sollen also verschwinden. Das wäre sicher kein Fehler.
Oder wüßten Sie, ob, wo und wann Sie hier parken dürfen? Wir zeigen Ihnen, welche Schilder verschwinden werden und welche neu hinzukommen.
Der gute alte Bahnübergang mit Schranken muss weichen. In Ostdeutschland ohnehin eher selten anzutreffen, wird das Schild Nummer 150 von unseren Straßen verschwinden.
Neu und modern kommt das Folgeschild (Nummer 151) daher. Es steht für alle Bahnübergänge, egal ob beschrankt oder nicht.
Der Fahrgastverband ProBahn sieht das kritisch. Damit würde das Passieren von unbeschrankten Bahnübergängen noch gefährlicher als bisher.
Zahlreiche Unfälle auf deutschen Gleisen zeigen, dass sich viele Autofahrer der Gefahren gar nicht bewusst sind. Ob das allerdings an den Schildern hängt?
Auch mit der dreistreifigen Bake wird das alte Schild verschwinden. Schild Nummer 153 übrigens, muss ja alles seine Ordnung haben.
Das weicht dem Schild Nummer 156. Andere Nummer, aber ähnlicher Inhalt wie Nummer 151. Ein Streifen steht übrigens für 80 Meter. Das heißt, dieser Bahnübergang wäre noch 240 Meter entfernt.
Auch in der Einbahnstraße gibt es Änderungen.
Dieses Schild, Nummer 353, wird es künftig nicht mehr geben.
Dafür hat das altbekannte Einbahnstraßenschild, Nummer 220, jetzt ein Monopol in Deutschland.
Auf der Autobahn gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. An der Stelle haben zwar einige in der Fahrschule nicht richtig hingehört. Sie interpretieren das in Warp-Geschwindigkeit oder setzen statt der 1 gerne mal eine 2 davor. Andere ignorieren diese Empfehlung und fahren lieber mal 80 km/h. Die Realität auf deutschen Autobahnen sieht ohnehin eher so wie auf dem Bild aus.
Die Anzeige der Richtgeschwindigkeit wird es künftig so nicht mehr geben. Beide Zeichen werden abgeschafft.
Übrigens nicht zu verwechseln mit diesem Schild. Es zeigt die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit an.
Künftig gilt die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn, sobald das Zeichen 282 erscheint.
Damit sind alle vorherigen Streckenverbote aufgehoben.
Auch viele sogenannte Sinnbilder werden neu geordnet. Dieses Zeichen stand des öfteren alleine am Straßenrand.
Damit ist nun Schluss. Ebenso wie diese Zeichen muss es immer im Zusammenhang mit ...
... dem Gefahrenschild Nummer 101 aufgestellt werden. Der Grund ist Verwechslungsgefahr. Ob sich damit der Schilderwald lichtet?
Künftig dürfen also die kleinen nur mit dem einen großen Schild in Erscheinung treten.
Diese Schilder für den Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone ...
... und für das Ende derselben werden ebenfalls neu eingeführt. Das dürfte Licht in den Schilderwald bringen, denn musste das "P" an jeder Kreuzung und Einmündung wiederholt werden.
Noch eine Neuerung: Die gute alte Sackgasse wird durchlässig. Zumindest für Fußgänger und Radfahrer kann mit einem Zusatzschild angezeigt werden, dass ein Durchfahren möglich ist.
Ein Schild mehr, das aber weite Umwege sparen könnte.
Auch für Skater wird manches einfacher. Durch dieses Zusatzschild wird das Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf Fahrbahn, Seitenstreifen oder Radwegen erlaubt. Es wird nur in Verbindung mit anderen Schildern, wie Radweg oder ähnlichem, aufgestellt. Die Skater haben sich aber am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung zu bewegen und das Überholen zu ermöglichen.
Das waren die Neuerungen des Bundesverkehrsministeriums. Haben Sie es verstanden? War doch gar nicht so schwer. Aber ruhig Blut, die Führerscheinprüfung muss hierzulande für PKW nicht wiederholt werden.
Ansonsten lassen Sie mal ihre Kreativität spielen und denken sich selbst was aus. Ein Schild mehr oder weniger fällt doch gar nicht auf, oder? (Text: Markus Mechnich)
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