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Januar 2008: 50 Jahre Sünderkartei in Flensburg

 
Januar 2008: 50 Jahre Sünderkartei in Flensburg

Hier sehen Sie die Flensburger Förde. Trotzdem verbinden wohl die meisten Menschen mit Flensburg eher Autofahren als Schifffahrt.

Das liegt an den Punkten, die fein säuberlich in diesem Gebäude, dem Kraftfahrt-Bundesamt, registriert sind.

Gespeichert werden sie in der Sünderkartei, wie das Verkehrszentralrigister (VZR) auch genannt wird.

So geht das schon seit 50 Jahren. Am 1. Januar 2007 waren 8,4 Millionen Verkehrsteilnehmer in der Datei aufgeführt.

Das sind etwa 15 Prozent der gemeldeten Fahrzeughalter. Einmal zu schnell gefahren oder beim Mobiltelefonieren erwischt und schon sind Sie dabei.

Es kann jeden Verkehrsteilnehmer treffen - auch Fußgänger und Radfahrer.

Am 2. Januar 2007 existiert das VZR im Kraftfahrt-Bundesamt genau ein halbes Jahrhundert.

Als es im Januar 1957 in einem alten Hafengebäude seine Arbeit aufnahm, ...

... beschränkte sich die Arbeit der 70 bis 80 Mitarbeiter zunächst auf die Erfassung von entzogenen und versagten Fahrerlaubnissen.

Heute ist es für die bereits erwähnten Punkte berühmt.

"Subjektiv betrachtet wünschten manche, es hätte dieses Register nie gegeben - sie wären dann unter Umständen noch im Besitz ihrer Fahrerlaubnis", bemerkt Ekhard Zinke, der Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes anlässlich des Jubiläums.

Objektiv gesehen habe das VZR jedoch bei der Vermeidung von tödlichen Unfällen gute Arbeit geleistet.

Ende 1958 waren zwar nur knapp sieben Millionen Autos in Deutschland registriert und 810.000 Sünder im VZR eingetragen. Dennoch lag die Zahl der Verkehrstoten damals mit rund 14.000 jährlich im Verhältnis betrachtet weit höher als heute.

Zum Vergleich: 2007 starben in ganz Deutschland rund 5030 Menschen im Straßenverkehr, die niedrigste Zahl seit Bestehen der Bundesrepublik.

Dabei hat sich die Zahl der registrierten Kraftfahrzeuge seit 1958 fast verachtfacht und liegt heute bei 55 Millionen.

Mit Blick auf die Verkehrssicherheit zieht Präsident Zinke ein positives Resümee: "Die Zahl der im Verkehr Getöteten hat sich auf ein Viertel reduziert."

"Dazu hat neben den verbesserten Sicherheitsaspekten in der Fahrzeugentwicklung ...

... auch das Verkehrszentralregister einen erheblichen Beitrag geleistet", so Zinke.

Insbesondere das Punktesystem entfaltet im Straßenverkehr seit 1974 seine präventive Wirkung. Das bundesweit zentral geführte Register folgte auf unverbindliche, regional uneinheitliche "Richtlinien für die Behandlung von Mehrfachtäter".

Unterschieden wird zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Letztere sind Verstöße gegen die verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, z.B. unerlaubtes Autofahren, Fahrerflucht oder die fahrlässige Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer.

Neben Führerscheinentzug und Bußgeldern kann in solch harten Fällen auch eine Gefängnisstrafe verhängt werden, da sind Ordnungswidrigkeiten wie Knöllchen kaum der Rede wert.

Dagegen werden gröbere Verstöße gegen die Verkehrsregeln schon seit 1969 mit 20 DM Geldbuße geahndet und in Flensburg registriert.

So billig kommt man heute nicht mehr davon. Inzwischen sind die Bußgelder deutlich gestiegen, ein Eintrag ins VZR wird ab einer Strafe von 40 Euro fällig.

Seit dem 1. August 2007 hat sich außerdem der Katalog der Verkehrsdelikte noch erweitert.

Handygespräche am Steuer und ...

... oder Drängeln werden neuerdings viel strenger verfolgt.

Die Zahl der registrierten Verkehrssünder hat 2007 ihren bisherigen Höchststand erreicht.

Verändert hat sich auch die Promille-Grenze. Während man in den 70er und 80er Jahren mit zwei Bierchen noch unbehelligt am Verkehr teilnehmen durfte, liegt das Limit seit April 2001 bei 0,5 Promille.

Für Fahranfänger und Autofahrer unter 21 Jahren gilt seit August 2007 sogar ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Rund 20.000 Fahranfänger verlieren jährlich ihre Fahrerlaubnis vor Ablauf der Probezeit.

Schluss mit lustig: 1088 Personen, davon 104 Frauen und 985 Männer, hat der unerlaubte Alkohol ins VZR gebracht (Stand 1.1.2007). Liegen keine Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vor, kommt die ertappte Person mit vier Punkten und einer Geldbuße von 250 Euro davon.

Außerdem geht es dann einen Monat ohne Fahrerlaubnis weiter.

Teurer wird es beim zweiten Alkoholvergehen: Vier Punkte, 500 Euro und drei Monate Fahrverbot.

Bei jedem weiteren Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze blühen vier Punkte, 750 Euro und drei Monate Fahrverbot.

Doch aufgepasst! Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit und im Falle eines Unfalls gelten schon 0,3 Promille als strafbar. Die Folge sind nicht nur sieben Punkte in Flensburg sondern auch eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe.

Mit einem Blutalkoholspiegel von 1,1 Promille reicht es, auch ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit erwischt zu werden, um den Führerschein auf Jahre zu verlieren, sieben Punkte für das Flensburger Konto zu kassieren und bis zu fünf Jahren Gefängnis zu riskieren.

Nach Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum stehen, werden Punkte außerdem erst nach 10 Jahren und nicht bereits nach fünf Jahren getilgt.

Vorausgesetzt, die fraglichen Fahrer werden in diesem Zeitraum nicht noch einmal straffällig.

Durch Alkoholdelikte auffällig gewordene Fahrer bilden allerdings "nur" die zweitgrößte Gruppe der Verkehrssünder im Land. Mit Abstand am häufigsten sichern sich Raser einen Eintrag im VZR.

Eine zu hohe Geschwindigkeit im Straßenverkehr hat fast 5000 Bundesbürgern zu einem Punktekonto in Flensburg verholfen.

Dabei wird ein Punkt erst im Falle eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr angerechnet, die mit einer Geldbuße ab 40 Euro geahndet wird.

Dabei liegt die Schwelle zur 40-Euro-Buße und zum Flensburger Punkt ...

... bei 21 Stundenkilometern über dem Tempolimit.

Seit dem ersten Januar 2008 ist mit den Umweltzonen in den Innenstädten von Köln, Berlin und Hannover eine weitere Punktequelle hinzugekommen. Wer ohne die geforderte Autoplakette unterwegs ist, riskiert einen Punkt und darf mit 40 Euro zusätzlich Buße tun.

Nach einer einmaligen Ordnungswidrigkeit wird der Punktestand des entsprechenden Verkehrsteilnehmers schon nach zwei bis fünf Jahren wieder gelöscht.

Solange die Daten gespeichert sind, können sie an Behörden, Gerichte und Privatpersonen weitergegeben werden. Denn eine weitere wichtige Aufgabe des Kraftfahrzeug-Bundesamtes ist das Erteilen von Auskünften.

Anfangs lagerten die Daten der erfassten Verkehrssünder in großen Drehständern, die nachts mit schweren Hüllen abgedeckt wurden. Heute sieht Datenschutz allerdings anders aus.

Inzwischen wurde das VZR auf digitale Datenspeicherung umgestellt. Zusätzlich werden auch die Papierakten weitergeführt.

Doch der Papierbestand, der heute noch auf 500 Metern Regalwand aufbewahrt wird, nimmt dank Digitalisierung jährlich ab.

Künftig sollen die rund zehn Millionen Blatt Papier - das sind etwa 50 Tonnen - weiter reduziert werden.

Was jedoch nicht heißen soll, dass die bundesdeutschen Ordnungshüter den Verkehr weniger achtsam im Auge behalten.

Entsprechend sorgfältig wird man auch im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg oder in der Außenstelle Dresden ...

... auch in den kommenden 50 Jahren Daten registrieren, speichern und bei guter Führung der Sünder nach einigen Jahren wieder löschen.

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