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Politik

Auge um Auge: Die Todesstrafe

 
Die Todesstrafe ist die gesetzlich vorgesehene Tötung eines Menschen als Strafe für ein Verbrechen, dessen er für schuldig befunden wurde.

Die Todesstrafe ist die gesetzlich vorgesehene Tötung eines Menschen als Strafe für ein Verbrechen, dessen er für schuldig befunden wurde.

Ihr geht in der Regel ein Gerichtsverfahren voraus, das mit einem Todesurteil endet. Dieses wird dann durch die Hinrichtung vollstreckt.

In den meisten Staaten, die die Todesstrafe im Gesetz verankert haben und anwenden, ist sie für Verbrechen wie Mord, Landes- und Hochverrat oder Spionage vorgesehen, besonders im Kriegsrecht.

Einige Staaten bestrafen außerdem Entführung, Vergewaltigung, Raub mit Todesfolge und Drogenhandel bzw. Drogenbesitz ab einer bestimmten Menge mit dem Tod: z.B. Indonesien, Malaysia, Singapur, Thailand.

In manchen Staaten werden sexuelle Verhaltensweisen mit dem Tod bestraft, die in westlichen Staaten nicht als strafbar gelten.

In Saudi-Arabien, Iran und Afghanistan werden bis heute Frauen wegen Ehebruchs hingerichtet.

Praktizierte männliche Homosexualität gilt in 22 islamisch geprägten Staaten als schwere Straftat. Iran, Saudi-Arabien, Jemen, Sudan, Mauretanien und Tschetschenien verhängen dafür bei mehrfacher Bezeugung im Extremfall die Todesstrafe.

Im Iran sollen seit 1979 allein etwa 4.000 männliche Homosexuelle hingerichtet worden sein.

Auch die Abkehr vom Islam wird nach der Scharia mit dem Tod bestraft.

So gelten die 300.000 im Iran lebenden Bahai dort als vogelfrei; hunderte Bahai, darunter viele junge Frauen, wurden allein wegen ihrer Religion gehängt. Die Bahai stützen sich in ihrem Glauben auf ihren Religionsstifter Baha'u'llah.

Die Todesstrafe für zur Tatzeit noch nicht Achtzehnjährige ist nach internationalem Recht verboten.

Historisch ist mit der Todesstrafe immer ein Aspekt der Vergeltung und Machtsicherung verbunden.

Erst seit dem Zeitalter der Aufklärung in Europa stellten Humanisten das Recht der Machthaber zum Hinrichten zunehmend in Frage.

Heute ist die Todesstrafe im Strafrecht international äußerst umstritten.

Sie wirft vielfältige ethische, rechtliche und praktische Fragen auf, vor allem die nach ihrer Vereinbarkeit mit den Menschenrechten.

Eine Vielzahl von nichtstaatlichen Organisationen und die UN-Menschenrechtskommission setzen sich für ihre weltweite Ächtung, Nichtanwendung und gänzliche Abschaffung ein.

Seit dem 18. Jahrhundert verzichteten einige Staaten auf die Todesstrafe; nach den Erfahrungen der Weltkriege, nochmals verstärkt seit 1970 und 1990, haben immer mehr Staaten die Todesstrafe abgeschafft.

Nach Artikel 102 des Grundgesetzes ist die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft.

Laut amnesty international haben derzeit 125 Staaten die Todesstrafe rechtlich oder faktisch abgeschafft, davon 88 ganz.

In 74 Staaten steht sie zwar noch im Gesetz, wird aber nur von wenigen davon tatsächlich jedes Jahr vollstreckt. Russland hat sein Moratorium gerade bis 2010 verlängert.

Elf Staaten haben sie nur noch für Ausnahmefälle wie Kriegsverbrechen im Gesetz, 26 weitere wenden das noch vorhandene Gesetz seit mindestens zehn Jahren nicht mehr an.

2005 wurden weltweit mindestens 2.148 (vgl. 2004: 3.797) Menschen in 22 Ländern hingerichtet, weitere 5.186 (2004: 7.395) wurden in 53 (zuvor 64) Ländern zum Tod verurteilt.

Die Dunkelziffer ist jedoch um ein Vielfaches höher. Insgesamt warten um die 20.000 Menschen in Todeszellen auf ihre Hinrichtung.

94 Prozent (zuvor 97) aller bekannt gewordenen Exekutionen (im Durchschnitt etwa 3.000 pro Jahr) entfielen wieder auf nur vier Staaten: die Volksrepublik China mit mindestens 1.770 (3.400) - Rechtsexperten rechnen hier jedoch mit bis zu 8.000 weiteren, von den Behörden verschwiegenen Hinrichtungen -, ...

... den Iran mit 94 (159), ...

... Saudi-Arabien mit 86 (im Vorjahr lag Vietnam mit 64 auf dem "dritten Platz") ...

... und die USA mit 60 (59) Hinrichtungen. Dort werden durchschnittlich zwischen 50 und 100 Hinrichtungen pro Jahr vollstreckt.

Von vielen Hinrichtungsmethoden setzten sich einige im Lauf der Geschichte längerfristig durch, lösten einander ab oder wurden und werden parallel ausgeübt.

Im Alten Orient war meist die Steinigung üblich, die ein Kollektiv - meist die Sippe oder der Stamm - durchführte. Später verlangte man von den Anklägern, die ersten Steine auf das Opfer zu werfen, um so ihre rechtmäßige Anklage zu unterstreichen und Meineide im Prozess zu erschweren.

In Ländern wie dem Iran wird die Steinigung für Ehebruch teilweise bis heute durch den Staat oder Selbstjustiz der Angehörigen ausgeübt. In Nigeria wurde sie mit der Scharia wieder eingeführt.

Im Römischen Reich war die Kreuzigung für entlaufene Sklaven, Verbrecher ohne römisches Bürgerrecht und Aufständische die übliche, bewusst grausame und erniedrigende Hinrichtungsart.

Das europäische Mittelalter behielt das Kreuzigen wegen des christlichen Glaubens an den gekreuzigten Jesus Christus nicht bei, erfand dafür aber viele neue Methoden.

Für besonders schwere Straftaten waren Erhängen, Erwürgen mit einem Strick oder Rädern üblich.

"Ketzer" wurden in der Regel bei lebendigem Leib auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

Anfangs war diese Strafe rechtlich streng begrenzt und daher selten, wurde aber in einigen Ländern und Zeiten exzessiv angewandt: so während der spanischen Inquisition und vor allem bei der Hexenverfolgung gegen Ende des 15. Jahrhunderts.

Vielfach wurden die Verurteilten jedoch zuvor heimlich erdrosselt oder wenigstens bewusstlos gemacht.

Die Enthauptung durch das Schwert war Adeligen oder anderen privilegierten Delinquenten vorbehalten.

In einigen Ländern ist die Enthauptung bis heute üblich.

Hinrichtungen vollzog damals ein einzelner dafür bestellter Beamter, der Henker oder Scharfrichter. Dieser war mitsamt seiner Familie geächtet.

Man mied den Kontakt zu ihm und stellte ihn auf die niedrigste soziale Stufe, obwohl die häufige Vollstreckung der Todesstrafe als regelmäßiges Volksschauspiel öffentlich gefeiert wurde.

Neuzeitliche Verfahren folgten dem technischen Fortschritt. In Frankreich wurde 1792 die Guillotine als maschinelle Form des Enthauptens eingeführt und verbreitete sich von dort aus in Europa.

Hinzu kam seit Erfindung der Schusswaffen die Erschießung.

Seit etwa 1890 setzte sich daneben der Strang durch.

Im 20. Jahrhundert kamen die Gaskammer, ...

... der Elektrische Stuhl ...

... und neuerdings auch die letale Injektion (tödliche Giftspritze) hinzu.

Seltsam schizophren wirkt das Vorgehen neuzeitlicher Staaten, in denen die Hinrichtung oft auf mehrere Personen verteilt wird, um individuelle Schuld zu verbergen - z.B. durch die maschinelle Auslösung eines Fallbeils, durch ein Peloton oder einen Zufallsgenerator wie in den Hinrichtungskammern der USA.

Zwei oder drei Ausführende betätigen Schalter, von denen nur einer das tödliche Gift in die Venen des Verurteilten fließen lässt.

So kann die Tötung nicht einem allein zugeordnet werden.

Auch bei Erschießungen im Krieg haben manche Soldaten des Exekutionskommandos Platzpatronen in ihrem Gewehr.

Die Befürworter der Todesstrafe meinen, dass diese Strafe Menschen nachhaltiger und wirksamer von der Begehung von Straftaten abzuschrecken vermag als langjährige Haftstrafen.

Kriminalstatistiken belegen jedoch eher das Gegenteil: Dort, wo keine Todesstrafe existiert oder angewandt wurde, lag die Zahl der Morde fast immer niedriger als dort, wo im selben Zeitraum Hinrichtungen durchgeführt werden.

Die wenigsten Gewaltverbrecher planen ihre Taten zudem vorher so rational, dass sie die möglichen Folgen für sich einkalkulieren. Morde geschehen vielmehr häufig im Affekt und durch Verkettung Gewalt fördernder Umstände.

Todesstrafenbefürworter wollen Gleiches mit Gleichem vergelten und berufen sich dabei auf das Alte Testament. "Entsteht ein dauernder Schaden, so sollst du geben Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn?"

Doch in der Bibel steht bekanntlich auch: "Du sollst nicht töten", und sehr pragmatisch gedacht macht ein toter Mörder auch das Opfer nicht wieder lebendig.

Wer jemanden getötet hat, kann nicht seinerseits auf ein Recht auf Leben pochen, meinen die Befürworter der finalen Strafe.

Hier antworten die Todesstrafen-Gegner, dass der Staat als oberste moralische Instanz dem Straftäter überlegen sein sollte. Deshalb sollte er die Straftat nicht unter dem Deckmantel des Gesetzes nachvollziehen, also im Namen des Gesetzes töten.

Viele halten die Todesstrafe auch für billiger als langjährige oder gar lebenslange Freiheitsstrafen.

Auch hier spricht die Statistik eine andere Sprache: Die gegenwärtigen Kosten von der Urteilsverkündung bis zur Vollstreckung des Todesurteils übersteigen die Kosten für eine lebenslängliche Haft um ein Vielfaches.

Kritiker der Todesstrafe bemängeln zudem, dass Staaten mit der endgültigsten aller Strafen unvermeidbar die Hinrichtung von Unschuldigen in Kauf nehmen. Weder Polizei noch Justiz arbeiten fehlerfrei, so dass es nachweislich immer wieder zu Justizirrtümern und Fehlurteilen kommt.

Die Endgültigkeit der Todesstrafe macht jedoch deren nachträgliche Korrektur unmöglich. Seit 1973 mussten laut amnesty international in den USA 124 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel an der Schuld aus den Todestrakten entlassen werden. Einige Gefangene standen nach jahrelanger Haft kurz vor der Hinrichtung.

Hinzu kommt, dass viele Staaten unklare Gesetzeskriterien festlegen: Als todeswürdig gilt eine Gewalttat etwa dann, wenn sie aus "niederen Beweggründen" heraus begangen wurde. Deren Definition unterliegt jedoch ständig veränderlichen gesellschaftlichen Werturteilen.

In Kapitalverfahren geben zudem oft subjektive Eindrücke von Strafverfolgern, Anklägern, Beisitzern, Richtern und Geschworenen den Ausschlag für ein Urteil. Solche Strafprozesse sind oft stark emotionalisiert: Diese Situation ist eine häufige Ursache für Fehlurteile.

Ferner wird die Todesstrafe sehr oft als unmenschliche Grausamkeit empfunden. Tatsächlich hat bisher jede der verschiedenen Hinrichtungsmethoden Fehler, unvorhergesehene Nebenwirkungen und Qualen hervorgerufen.

Zuletzt dauerte der Todeskampf eines Delinquenten nach Einsatz der tödlichen Giftinjektion, die sich in den USA heute als vorherrschende Methode durchsetzt, 34 Minuten.

Angel Nieves Diaz war 1979 wegen eines Mordes zum Tode verurteilt worden. Bei Diaz wurden die Injektionsnadeln laut einem medizinischen Gutachten falsch angesetzt, so dass sie die Venen des verurteilten Mörders durchstießen.

Die tödlichen Chemikalien gelangten deshalb nicht schnell in die Blutbahn, sondern ganz langsam ins Muskelgewebe. Dadurch erlitt der 55-Jährige nicht nur rund 30 Zentimeter lange Verbrennungen an beiden Armen, er war auch noch lange Zeit bei Bewusstsein.

Die Organisation "deathpenaltyinfo" berichtet von fast 40 Hinrichtungspannen in den vergangenen 30 Jahren und vom anhaltenden Anti-Todesstrafen-Trend in den USA.

Die Mehrheit der Amerikaner wünscht sich aktuellen Umfragen zufolge inzwischen lebenslange Haft ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Freilassung als Alternative. Dazu geht die Zahl der Todesurteile und die der Vollstreckungen kontinuierlich zurück.

Denn auch die "humanste" Methode ändert für die Gegner nichts an der ethischen Verwerflichkeit der Todesstrafe. Für sie ist die Frage nicht wie, sondern ob der Staat töten sollte.

Extrem schwierig ist auch der Schutz geistig Behinderter und psychisch Kranker vor der Todesstrafe. Inzwischen wird das rechtsstaatliche Prinzip, solche Personen weder zum Tode zu verurteilen noch tatsächlich hinzurichten, von den allermeisten Staaten beachtet.

Im Durchschnitt warten Verurteilte in den USA zehn Jahre auf die Hinrichtung. Ihre letzten Worte unmittelbar vor der Hinrichtung sind ein Versuch, allem zum Trotz, in Würde zu sterben.

Seit 2001 werden die letzten Worte der im texanischen Huntsville Hingerichteten auf einer Website veröffentlicht. Viele bitten um Verzeihung, wenden sich an Gott.

Willie Shannon, verurteilt wegen Mordes auf einem Parkplatz in Houston während eines Autodiebstahls, sagte zum Beispiel: "Gelobt sei Gott. Ich will der Familie des Opfers sagen: Seht mein Lächeln, ich lächle nicht vor Glück. Ich habe Euch den Vater genommen, aber es war nicht meine Schuld, es war ein Unfall. ...

... Gott kennt die Wahrheit. Wenn mein Leben Euren Vater zurückbringen kann, dann soll es so sein. Seht mein Lächeln nicht als Respektlosigkeit. Wenn ich Euren Vater treffe, bitte ich ihn um Vergebung. Wenn mein Leben Euch glücklich macht, dann seid frei. Ich bin nicht zornig, noch ängstlich. ... Ich gehe nach Hause."

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