14.02.2012 04:59 Uhr Frankfurt 03:59 Uhr London 22:59 Uhr New York 12:59 Uhr Tokio
Suche
Politik

Regeln für Handgepäck im Flugzeug: Parfüm ja, große Saftflaschen nein

 
Seit 6. Oktober 2006 gelten in Europa neue Regeln für Handgepäck im Flugzeug.

Seit 6. Oktober 2006 gelten in Europa neue Regeln für Handgepäck im Flugzeug.

Und zwar auf allen Flughäfen der EU sowie in Norwegen, Island und der Schweiz.

Die wichtigste Neuerung: Flüssigkeiten in großen Flaschen sind tabu.

Sämtliche Getränke sowie andere flüssige und cremige Stoffe dürfen nur noch in begrenzter Menge mitgenommen werden: in kleinen Behältnissen, die maximal 100 Milliliter pro Stück fassen.

Das Ganze betrifft also nicht nur Wasser ?

? oder Säfte, ?

? sondern auch Gels, Shampoos, ...

... Parfüms, Haarsprays, ?

? Zahnpasta und Cremes.

Die kleinen Flaschen und Tuben müssen in einen durchsichtigen ...

... und wieder verschließbaren Plastikbeutel passen. Dieser wiederum darf höchstens ein Volumen von einem Liter haben. Einfache Plastikbeutel, die beispielsweise mit Gummibändern verschlossen werden, sind nicht erlaubt.

Das gilt auch für die Kleinen.

Zudem darf jeder Fluggast nur einen Beutel mitnehmen.

Der Beutel muss dem Sicherheitspersonal zur Röntgenkontrolle übergeben werden.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Medikamente (beispielsweise Insulin) und Spezialnahrungsmittel dürfen mit an Bord - in der Menge, wie sie auf der Reise benötigt werden. Allerdings muss dies auf Verlangen nachgewiesen werden, beispielsweise mit einem ärztlichen Attest.

Ausgenommen von den neuen Bestimmungen ist auch Babynahrung.

Nur gilt dann natürlich, wie eine Sprecherin des Köln-Bonner Flughafens mit Blick auf die neuen Regeln betonte: "Wer Babynahrung mitnehmen will, muss auch ein Baby dabei haben."

Und noch eine Besonderheit: Nach dem Passieren der Sicherheitskontrolle dürfen - etwa in Duty-Free-Shops - Getränke und Parfüms gekauft und auch mit an Bord genommen werden. Und zwar zusätzlich zu den kleinen Fläschchen im Ein-Liter-Beutel.

Und im aufzugebenden Gepäck dürfen auch weiterhin Flüssigkeiten in beliebiger Menge mitgenommen werden.

Neu ist dagegen, dass Laptops bei den Sicherheitskontrollen generell aus ihren Taschen genommen werden müssen und extra geröntgt werden.

Zudem müssen Mäntel und Jacken generell ausgezogen werden.

Was schon bislang verboten war, bleibt übrigens auch weiterhin verboten: Scheren dürfen also ebenso wenig ins Handgepäck ?

? wie andere spitze Gegenstände ...

... oder explosive Stoffe.

Vom 6. Mai 2007 an wird auch die Größe des Bordgepäcks beschränkt. Allerdings ist dies dann nur eine Obergrenze - die Fluggesellschaften können auch noch kleinere Maße vorgeben.

Ausnahmen soll es auch weiterhin für wertvolle oder zerbrechliche Gegenstände geben, etwa für Musikinstrumente.

Das befürchtete Chaos auf Europas Flughäfen blieb zum Start der neuen Bestimmungen im Übrigen aus.

Flughafen-Angestellte verteilten Broschüren und Plastikbeutel ...

... und gaben Fluggästen geduldig Auskunft. Es kam allerdings zu Warteschlangen und einzelnen Verspätungen.

Doch selbst kurze Wartezeiten können manchmal ganz schön ermüdend sein.

Bilderserie versenden
Empfänger
Ihre Informationen
Persönliche Mitteilung

Die Daten werden nur zum Versenden der Nachricht benutzt und nicht gespeichert.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.