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Mehr als 20 Millionen Euro würde die Streichung von erhöhten Absetzungen für einen bestimmten Modernisierungs- und Instandsetzungsaufwand bringen. Mit dieser Vergünstigung sollte die Sanierung von Altbausubstanz gefördert werden.
Wesentlich einträglicher wäre der Verzicht auf den Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgabe. Knapp 4 Milliarden Euro würde die Streichung bringen, dass sie durchgesetzt wird, scheint jedoch fraglich.
Dem Rotstift zum Opfer fallen könnte dagegen die bereits zu D-Mark-Zeiten eingeführte Arbeitnehmersparzulage. Sie dient bislang der Förderung der Vermögensbildung bei Arbeitnehmern.
Dieser dient indirekt auch der Bau eines Eigenheims, der deshalb ebenfalls, jedoch ungleich stärker gefördert wird. Die maximale Förderung (Dauer: 8 Jahre) beträgt derzeit 10.000 Euro. Dazu kann noch ...
... eine Kinderzulage von 800 Euro pro Kind und Jahr kommen. Eine vierköpfige Familie könnte also maximal 22.800 Euro Förderung erhalten. Für das Ferienhaus könnte später noch einmal der gleiche Zuschuss vom Staat gezahlt werden.
Ebenfalls im Rahmen der Eigenheimzulage kann eine ökologische Zusatzförderung beantragt werden. Diese machte 2004 jedoch nur einen geringen Teil des immensen Gesamtvolumens von 11,5 Mrd. Euro aus. Damit ist die Eigenheimzulage der größte Subventions-Einzelposten.
Bergmänner profitieren seit mehreren Jahrzehnten von Lohnsteuerermäßigungen. Damit soll die besondere Bedeutung des Bergarbeiterberufs gewürdigt werden. Laut Bergmannsprämiengesetz in der Fassung vom 12. Mai 1969 beträgt die Prämie 5 Euro und wird für jede unter Tage gefahrene volle Schicht gewährt.
Ungleich kürzer in Kraft ist die Einkommenssteuerermäßigung bei der Beschäftigung von "Mini-Jobbern" in Privathaushalten. Ziel der Vergünstigung ist die Eindämmung von Schwarzarbeit.
Die Kürzung der Entfernungspauschale wäre ein sehr einträglicher Streichposten. Seit 2004 können für jeden zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurückgelegten Kilometer 30 Cent steuermindernd in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Pro Kalenderjahr und Person gilt eine Höchstgrenze von 4.500 Euro. Ausnahmen sind aber möglich.
Der für Abfindungen gewährte Freibetrag verursachte dem Staat 2004 Einnahmeausfälle in Höhe von 140 Millionen Euro.
Mit fast dem gleichen Betrag wurden Aufwändungen für Geschenke staatlich gefördert.
Immerhin 45 Millionen Euro entgingen dem Staat durch den Freibetrag für Heirats- und Geburtshilfen. Bislang sind derartige Zuwendungen des Arbeitgebers bis zu einem Betrag von 315 Euro steuerfrei.
Brauer, die ihr Bier an Angestellte abgeben, sind von der Biersteuer befreit. Durch diesen sogenannten Haustrunk sparten die Brauer im letzten Jahr zwei Millionen Euro. Ob Edmund Stoiber der Streichung des Haustrunks zustimmen würde?
Noch stärker als Brauer profitierten 2004 Hersteller von Tabakwaren von der Steuerbefreiung für an Mitarbeiter abgegebene Produkte (Deputate).
Schwerbehinderte können je nach Behinderungsgrad eine Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 Prozent oder sogar eine Steuerbefreiung beantragen.
Der Abbau von Vergünstigungen bei der Körperschaftssteuer könnte fast 3 Milliarden Euro bringen. Wegfallen müssten dazu die Steuerbefreiung land- und forstwirtschaftlicher Erwerbsgenossen-schaften und die von Vermietungsgenossenschaften, die Gewinnsteuerermäßigung für Wasserkraftwerke, ...
... die Zulässigkeit der sogenannten Halbjahres-Abschreibung und die Investitionszulage (2004: 1.494 Mio. €).
Auch überzählige Kraftfahrzeuganhänger werden momentan gefördert, indem für sie keine Kfz-Steuer erhoben wird.
Forst- und Landwirte profitieren unter bestimmten Voraussetzungen von einem erhöhten Freibetrag bei der Einkommenssteuer.
Mit knapp 1 Milliarde Euro förderte der Staat 2004 sogenannte Zukunftssicherungsleistungen, indem eine Lohnsteuerpauschalisierung gewährt wurde. So wurde auf Beiträge zu einer Direktversicherung zum Beispiel nur ein pauschaler Steuersatz von 20 Prozent erhoben.
Die Streichung der Steuerbefreiung von bestimmten Schichtzuschlägen, etwa für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit, wurde von Angela Merkel im TV-Duell mit Gerhard Schröder angesprochen. Ginge es nach Merkel, müssten die knapp zwei Milliarden Euro künftig von den Arbeitgebern übernommen werden.
Auch für Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen werden in der Summe nicht unerhebliche Steuerermäßigungen gewährt. Aber wollen die Parteien wirklich bei sich selbst sparen?
Begünstigt ist auch, wer ein Baudenkmal für eigene Zwecke nutzt.
Der größte Sparstrumpf der Welt würde bei Streichung des Sparerfreibetrags wohl nicht mal mehr annähernd voll werden.
Wer mildtätige, kirchliche oder gemeinnützige Zwecke finanziell unterstützt, wird bei der Einkommenssteuer begünstigt. Gleiches gilt bei Zahlungen an politische Parteien.
Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Erzieher, Betreuer oder Ausbilder sind derzeit bis zu einem Betrag von 1.848 Euro im Jahr steuerfrei.
Kulturelle Einrichtungen werden durch die Befreiung von der Umsatzsteuer staatlich unterstützt.
Die Steuervergünstigungen für Strom zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen läuft Ende 2006 ohnehin aus. Sie wurde eingeführt, um vorwiegend einkommensschwache Bevölkerungsgruppen bei der Stromsteuer zu entlasten.
Steuervergünstigungen für Strom werden auch im Schienenbahnverkehr gewährt.
Der Gewächshausanbau wird hingegen durch Begünstigungen bei der Mineralölsteuer gefördert.
Brennereien und Stoffbesitzer werden vom Staat durch eine Ermäßigung bei der Branntweinsteuer unterstützt. Prost!
Wer eine kleine Viehversicherung (bei Versicherungssumme unter 4.000 Euro) abschließt, wird von der Versicherungssteuer befreit.
Ärztliche Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.
Für Zahntechniker und Zahnärzte gibt es immerhin eine Ermäßigung bei der Umsatzsteuer. Aus sozial- und gesundheitspolitischen Gründen soll so das Gesundheitssystem steuerlich entlastet werden.
Und auch Parteien profitieren von der Befreiung von der Umsatzsteuer, zumindest für die im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben gegen Kostenerstattung ausgeführten Leistungen zwischen den selbstständigen Gliederungen einer politischen Partei.
Ganz befreit von der Umsatzsteuer ist aus sozialpolitischen Gründen auch die "Verschaffung von Versicherungsschutz". Weitere 5 Millionen Euro kostete den Staat die Umsatzsteuerbefreiung von Bausparkassen- und Versicherungsvertretern.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft profitierten 2004 sehr stark von einer Stromsteuerbegünstigung ...
... sowie von einer Begünstigung der Mineralölsteuer, die auch für Stromversorger und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gilt.
Sage und schreibe 15,4 Milliarden Euro kostete den Staat 2004 der so genannte Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nach § 10 EStG.
Durch einen Sonderausgabenabzug bei den Beiträgen zur privaten Lebensversicherung verzichtete der Staat auf 2,2 Milliarden Euro.
Durch steuerliche Begünstigungen der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung entgingen ihm 2004 auch hier Milliardeneinnahmen. Ziel ist es, den Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge zu unterstützen.
Bei der Veräußerung von Kleinbetrieben gewährt der Staat einen Freibetrag.
Beim Übergang von Betriebsvermögen, Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und Anteilen an Kapitalgesellschaften an den/die Unternehmensnachfolger, gibt es einen Erbschaftssteuerfreibetrag.
Für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kann eine Mineralölsteuerbegünstigung geltend gemacht werden - vorausgesetzt, der Bus braucht überhaupt Sprit.
Das Agrardieselgesetz sichert Land- und Forstwirten ebenfalls eine Mineralölsteuerbegünstigung zu.
Die Binnenschifffahrt ...
... und der gewerbsmäßige Einsatz von Luftfahrtbetriebsstoffen, sprich Kerosin, sind hingegen gänzlich von der Mineralölsteuer befreit.
Die Personenbeförderung im Nahverkehr wird durch einen ermäßigten Umsatzsteuersatz staatlich gefördert.
Ein ermäßigter Steuersatz gilt für Krankenrollstühle, Körperersatzstücke und orthopädische Vorrichtungen ebenso wie für Bäder- und Kureneinrichtungen.
Einsparungen ließen sich auch durch verschiedene Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage umsetzen - wie die Streichung der Steuerfreiheit von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld) außer Sachleistungen.
Apropos Steuerfreiheit - die gilt auch für Trinkgelder.
Weit mehr als mit der Besteuerung von Trinkgeldern ließe sich jedoch mit dem Wegfall der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter einsparen. Auch die Kosten durch Internetsurfen während der Arbeitszeit dürften übrigens erheblich sein ...
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