| SA | 9° / 23° |
| SO | 12° / 22° |
Da liegt es nahe, beim Chef mal wegen einer Gehaltserhöhung anzuklopfen.
Der Haken: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr Steuern. So schlägt sich manch ein Verhandlungserfolg kaum in der Lohnabrechnung nieder, weil vom Brutto kaum Netto übrigbleibt.
Die Lösung für dieses Problem ist einfach: Verzichten Sie auf den schnöden Mammon! Geld ist nicht alles.
Schließlich kann Ihr Chef Ihre Leistung auch auf andere Weise anerkennen.
Zum Beispiel mit Gutscheinen und Zuschüssen. Denn bestimmte Arbeitgeberleistungen (Steuerdeutsch: geldwerter Vorteil) sind von Steuern und Sozialabgaben befreit. Höchstgrenze ist der Betrag von 44 Euro monatlich.
Allerdings hat sich der Gesetzgeber alle Mühe gegeben, Vorschriften so kompliziert wie möglich zu gestalten. Der Zugang ist also nicht ganz einfach.
So darf der Arbeitgeber zwar einen Gutschein für eine bestimmte Leistung ausstellen, ein Geldbetrag darf aber nicht darauf stehen. Das macht die Sache doch etwas umständlicher. Beispiel Tankgutschein:
Der Arbeitgeber kann nicht einfach einen Spritgutschein auf eine bestimmte Summe ausstellen. Stattdessen legt er, abhängig vom aktuellen Spritpreis, fest, wieviele Liter der Mitarbeiter im entsprechenden Monat tanken darf.
Einzulösen ist der Gutschein nur bei der kooperierenden Tankstelle. Wer in einem Monat weniger tankt als erlaubt, hat Pech gehabt: das Guthaben verfällt zum Monatsende.
Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, hat es da wesentlich einfacher: Der Arbeitgeber kauft ein Monatsticket und übergibt es dem Arbeitnehmer.
Nun sind Monatskarten in Großstädten meist wesentlich teurer als 44 Euro, die Grenze für geldwerte Vorteile. Dann wird der Differenzbetrag direkt vom Nettolohn des Arbeitnehmers einbehalten.
Auch die tägliche Verpflegung kann man sich vom Arbeitgeber sponsern lassen. Durch Höchstgrenzen, Zuzahlungen und andere bürokratische Finessen wird die Sache allerdings so umständlich, dass es einem den Appetit verschlägt.
Zusätzlich zum Gehalt bekommt der Mitarbeiter einen Zuschuss zu den Betreuungskosten ausgezahlt - frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Erkundigen Sie sich in jedem Fall auch nach der betrieblichen Altersvorsorge. Jeder Arbeitgeber muss mindestens eine Sparmöglichkeit anbieten.
Bis zu 2520 Euro im Jahr können Sie steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Das lohnt sich, auch wenn Sie bereits privat vorsorgen. (Bilder: dpa, pixelio)
Die Daten werden nur zum Versenden der Nachricht benutzt und nicht gespeichert.
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.