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Früher war die Sache mit der Altersvorsorge ziemlich simpel: Genug Kinder zeugen, die einen später versorgen.
Irgendwann übergab man Haus und Hof der nächsten Generation, zog sich aufs Altenteil zurück und hoffte, dass die Kinder einen nicht verhungern lassen würden.
An der Sache mit den Kindern hat sich bis heute nichts geändert. Sie sind immer noch wichtig, damit unser Rentensystem funktioniert.
Denn seit 1957 das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt wurde, zahlt die arbeitende Generation die Rente der Älteren.
Das funktionierte gut, solange es viele Arbeitende und wenige Rentner gab. Probleme mit Arbeitslosigkeit und Geburtenrückgängen lagen in der Adenauer-Ära noch fern. Zudem war die Dauer der Rentenzahlung überschaubar:
Wer mit 65 in den Ruhestand verabschiedet wurde, hatte im Schnitt nur gute zwei Jahre Zeit, die Rente zu genießen. Heute haben Männer gute zehn Jahre mehr, Frauen werden sogar über 84 Jahre alt.
Dass das Rentensystem wackelt, liegt aber nicht allein an demografischen Faktoren, sondern auch an der Wiedervereinigung.
DDR-Rentner mit vergleichsweise hohen Ansprüchen strömten in die Rentenkassen, ohne dass die Beiträge in gleichem Maße angestiegen wären.
Wieviel Rente individuell zu erwarten ist, erfährt jeder, der älter als 27 ist und mindestens fünf Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat, in der individuellen jährlichen Renteninformation.
Die meisten werden dann feststellen: Das ist zu wenig, um damit auszukommen. Zwar wird man als Rentner wahrscheinlich weniger Geld brauchen als vorher: Der Arbeitsweg fällt weg, die Kinder sind aus dem Haus und müssen optimalerweise nicht mehr unterstützt werden.
Das Eigenheim, sofern vorhanden, ist bis zur Rente hoffentlich abbezahlt. Außerdem fallen Versicherungskosten, etwa für die Berufsunfähigkeitspolice, weg.
Dennoch: Mit der gesetzlichen Rente allein wird's eng. Zumal die Inflation die Kaufkraft zukünftiger Silver Surfer erheblich schmälern dürfte.
Man muss also etwas tun, und zwar so früh wie möglich. Aber was?
An dieser Stelle bringen wir das bekannte Drei-Säulen-Modell ins Spiel. Demzufolge soll man sein Alter nicht nur über die gesetzliche Rente sichern, sondern auch über betriebliche und private Vorsorge. Diese beiden Möglichkeiten wollen wir uns hier genauer ansehen.
Als private Vorsorge können zunächst mal alle langfristig orientierten Anlageformen gelten.
Der Klassiker: Immobilien. Wer im Alter keine Miete zahlen muss, ist schonmal entlastet - gratis logiert man allerdings nicht.
Irgendwann werden Investitionen für Erhaltung und Modernisierung fällig. Um die üblichen Nebenkosten kommen auch Hausbesitzer nicht herum. Also: Nicht nur auf die eigenen vier Wände bauen.
Auch sehr beliebt: Versicherungsprodukte wie Renten- oder Lebensversicherungen. Wegen der teilweise recht hohen Kosten sollten Anleger aber genau ins Kleingedruckte schauen.
Krisenfest wird ein Depot durch Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze des Bundes. Ein Staatsbankrott dürfte trotz Finanzkrise auf absehbare Zeit unwahrscheinlich sein.
Langfristig betrachtet haben sich Aktienanlagen meistens gelohnt. Dennoch wäre es grob fahrlässig, die gesamte Altersvorsorge von der Börsenentwicklung abhängig zu machen.
Aktienbesitzer brauchen nicht nur starke Nerven, sondern auch gutes Timing und breite Streuung. Die gelingt wesentlich leichter, wenn man sein Geld einem Investmentfonds anvertraut.
Wer beim Stichwort "Fonds" nur an Aktien denkt, liegt falsch: Rentenfonds investieren in festverzinsliche Wertpapiere. Anleger profitieren von Zinsen und Kurssteigerungen.
Die sind übrigens immer dann besonders groß, wenn die Zinsen sinken. Dann steigt schließlich der Wert der gehaltenen, besser verzinsten Anleihen.
Aktienrendite kombiniert mit festverzinslicher Sicherheit - Mischfonds wollen das beste aus beiden Welten vereinen, indem sie sowohl in Aktien als auch in Anleihen investieren.
Eine schöne Idee - wenn sie denn aufgeht. Denn die zweigleisige Strategie erfordert ein besonders vorausschauendes Fondsmanagement.
Wer in Aktien oder Investmentfonds anlegt, kann das Risiko auch durch einen offenen Immobilienfonds abfedern.
Die meisten offenen Immobilienfonds haben die Krisen der letzten Jahre - trotz mancher vorrübergehender Schließungen - relativ unbeschadet überstanden und dabei verlässliche Renditen erwirtschaftet.
Und: Nach zehn Jahren sind auch Spekulationsgewinne steuerfrei.
Ein klarer Vorteil gegenüber anderen Fonds, Aktien und Anleihen. Für sie gilt: 25 Prozent der Kurs-, Zins- und Dividendengewinne müssen ans Finanzamt abgeführt werden. Das betrifft alle Anteile, die ab 2009 erworben werden.
Für Renten- und Lebensversicherungen ändert sich dagegen nichts: Die Hälfte der Erträge wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lang lief und der Versicherte mindestens 60 Jahre alt ist.
Eine weitere Möglichkeit die Abgeltungssteuer zu umgehen, ist die Riesterrente. Auch hier bleibt steuerlich alles beim Alten.
Und so funktioniert sie, die staatlich geförderte Altersvorsorge mit Riester:
Der Sparer sucht sich ein staatlich zertifiziertes Anlageprodukt aus. Das kann eine Rentenversicherung, ein Fondssparplan oder ein Banksparplan sein.
Ein Zertifikat erhalten Produkte, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Die wichtigsten: Das eingezahlte Geld ist sicher. Die Sparsumme wird frühestens mit 60 Jahren ausgezahlt - als lebenslange Rente. Allenfalls eine Teilkapitalauszahlung von 30 Prozent ist möglich.
Der Staat legt auf den eingezahlten Jahresbeitrag nochmal bis zu 154 Euro drauf. Den Höchstsatz gibt es, wenn die Sparleistung (inklusive Zulage) vier Prozent des Bruttoeinkommens beträgt. Ansonsten fällt die Förderung geringer aus.
Richtig rentabel wird die Riesterrente wenn Kinder ins Spiel kommen. Für jeden kindergeldberechtigten Sprössling gibt es bis zu 185 Euro Kinderzulage - bei Jahrgängen ab 2008 sind es sogar 300 Euro pro Nase.
Während der Ansparphase sind alle Kurs- und Zinsgewinne steuerfrei. Für die Auszahlung gilt der persönliche Einkommensteuersatz. Der ist in der Rentenphase in aller Regel geringer als in Zeiten der Berufstätigkeit. Sozialabgaben fallen nicht mehr an.
Stirbt der Riestersparer vor Rentenbeginn, geht das Geld an die Erben. Die Zulagen darf aber nur der ebenfalls riesternde Ehepartner behalten.
Auch nach Rentenbeginn ist das Geld im Todesfall nicht zwangsläufig verloren. Dann kann die Rente - zumindest für einen begrenzten Zeitraum - an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden.
Riestern kann im Grunde jeder, der zumindest für einen Tag im Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Auch der nicht-berufstätige Ehepartner kann einen Vertrag abschließen.
Selbständige und Freiberufler, die keine Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführen, bleiben bei der Riesterrente außen vor.
Damit auch sie steuerbegünstigt fürs Alter vorsorgen können, wurde die Basisrente eingeführt. Etwas besser bekannt ist sie unter dem Namen ihres Schöpfers, Bert Rürup.
Wobei "bekannt" etwas übertrieben ist, denn zu großer Popularität hat es die Rüruprente bislang nicht gebracht.
Das mag daran liegen, dass die Bedingungen auf viele Selbständige eher abschreckend als attraktiv wirken. Genaugenommen ähneln sie denen der Riesterprodukte, nur einen Tick restriktiver.
So kann das Geld ausschließlich an den Sparer ausgezahlt werden und zwar als Leibrente. Teilkapitalauszahlungen sind - anders als bei Riester - nicht drin. Zudem müssen Rürup-Produkte nicht einmal den Kapitalerhalt garantieren.
Wer im Todesfall wenigstens die eingezahlten Beiträge gesichert wissen möchte, muss für die Hinterbliebenen einen Zusatzschutz vereinbaren. Ansonsten verfällt das Guthaben.
Wie bei Riester gilt: Der Vertrag kann weder beliehen noch verkauft werden. Das schützt die Anleger vielleicht vor der eigenen Wankelmütigkeit, macht die ganze Sache aber schrecklich unflexibel. Einmal Rürup, immer Rürup. Warum also Sparen mit der Basisrente?
Weil die Sparbeiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Allerdings nur zum Teil: Im Jahr 2010 gilt der Sonderausgabenabzug für 70 Prozent der Aufwendungen, bis 2025 steigt dieser Anteil stufenweise auf 100 Prozent.
Auch wenn die Nachfrage steigt: Der Markt für Rürup-Produkte ist bislang überschaubar. Im Moment tummeln sich dort vor allem Versicherer, erst seit kurzem sind auch Fondspolicen erhältlich.
Man muss übrigens nicht selbständig sein, um eine Rüruprente abzuschließen. Auch gutverdienende Angestellte können ihre Altersvorsorge auf diese Weise organisieren. Ob sich das wirklich lohnt, sollte in jedem Fall der Steuerberater nachrechnen.
Fehlt noch der dritte Pfeiler im Drei-Säulen-Modell: die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV. Dabei sagt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter im Alter Versorgungsleistungen zu.
Der Arbeitgeber organisiert also die Altersvorsorge und finanziert sie manchmal auch. Wenn nicht, kann der Arbeitnehmer selbst sparen, und zwar aus dem Bruttogehalt.
Dieses Bruttosparen macht die betriebliche Altersvorsorge rentabel. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze bleiben die Einzahlungen steuerfrei. Der Fiskus kommt erst im Alter ins Spiel. Dann muss die Betriebsrente voll versteuert werden.
Kritisch wird die Sache mit den Sozialversicherungsbeiträgen im Alter, wenn man über den Betrieb "riestert", also Beiträge aus dem Nettoeinkommen einzahlt und dafür gefördert wird.
Denn während Auszahlungen aus einem normalen Riestervertrag sozialversicherungsfrei sind, müssen Riester-Betriebsrentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Sie zahlen also doppelt.
Auch wenn der Arbeitgeber günstige Riester-Verträge anbietet, sollte man davon also lieber die Finger lassen und privat riestern.
Jeder Angestellte hat ein Recht auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Dabei entscheidet aber der Arbeitgeber, welchen Durchführungsweg er wählt. Fünf Arten stehen zur Auswahl.
1. Die Direktversicherung. Dabei handelt es sich um eine konventionelle oder fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber auf den Namen des Mitarbeiters abschließt.
Verträge, die vor 2005 geschlossen wurden, können zu einem günstigen Satz pauschal besteuert werden. Heute lohnt sich die Direktversicherung wegen der Bruttoentgeltumwandlung.
Die Direktversicherung ist der einfachste Weg, die bAV zu organisieren und eignet sich auch für kleine Unternehmen. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann man die Ansprüche oder den Vertrag relativ einfach mitnehmen.
Nachteil: Man muss sich für das Produkt entscheiden, das der Arbeitgeber anbietet. Und das ist nicht unbedingt das beste.
2. Die Pensionskasse. Sie ist ein rechtlich unabhängiger Versorgungsträger, der wie eine Lebensversicherung funktioniert. Große Firmen haben oft eigene Kassen, daneben gibt es Angebote privater Versicherer und traditionelle Versicherungsvereine.
Das Geld kann sowohl als Einmalbetrag als auch als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Auch Pensionskassen sind beim Arbeitgeberwechsel unproblematisch, denn der Versicherte kann auch privat weitersparen.
3. Pensionsfonds. Sie sind erst seit wenigen Jahren zugelassen und deshalb noch nicht sehr verbreitet.
Pensionsfonds sind in der Anlage ihrer Gelder frei und investieren einen größeren Teil in Aktien. Das bringt möglicherweise mehr Rente - ist aber auch unsicherer.
Denn eine Mindestverzinsung gibt es bei Pensionsfonds nicht. Immerhin ist garantiert, dass man die eingezahlten Beiträge zurückbekommt - und das zum größten Teil als Rente. Eine Kapitalabfindung ist bei Pensionsfonds nur eingeschränkt möglich.
4. Die Unterstützungskasse. Schon Mitte des 19 Jahrhunderts richteten Unternehmen die ersten Unterstützungskassen ein. Heute können Firmen bestehenden Versorgungseinrichtungen beitreten.
Unterstützungskassen sind grundsätzlich frei in der Anlage der Gelder, sie unterliegen also nicht der Versicherungsaufsicht. Dass der Angestellte seine Rente oder andere vereinbarte Leistungen bekommt, dafür garantiert allein der Arbeitgeber.
Meistens zahlt dieser auch die Beiträge. Wenn nicht, können Arbeitgeber auch aus dem Bruttogehalt einzahlen - und zwar in unbegrenzter Höhe.
5. Die Direktzusage. Sie ist wohl die simpelste Form der bAV. Der Name verrät es: Der Arbeitgeber ist direkt für die Versorgungsleistung verantwortlich, es wird also kein externer Träger zwischengeschaltet.
Der Arbeitgeber bildet Pensionsrückstellungen in der Bilanz, üblicherweise zahlen die Mitarbeiter also nicht selbst ein. Stimmt der Arbeitgeber zu, ist aber auch eine Gehaltsumwandlung möglich.
Wenn das Unternehmen pleite geht, ist die Rente nicht verloren. Dann springt der Pensions-Sicherungsverein ein, in den die Firma eingezahlt hat.
Jede Firma muss ihren Mitarbeitern die betriebliche Altersvorsorge ermöglichen - in welcher Form auch immer.
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