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Der Gebrauchtwagenhändler rangiert vom Image her ziemlich weit unten. Auf der Berufsprestige-Skala ist er kurz vorm Inkasso-Unternehmer ...
... dem Deutsche-Bank-Chef ...
... oder dem "jungen Mann zum Mitreisen" angesiedelt.
Na gut, er spielt noch lange nicht in der Luden-Liga, gilt aber trotzdem ...
... irgendwie als krummer Hund.
Natürlich sind das alles böse Vorurteile. Verkaufsargumente wie die folgenden haben die meisten gar nicht nötig:
"Wenn der Wagen erstmal bewegt wird, schnurrt er wie ein Kätzchen. Stand eben etwas länger." Na klar.
Der Tachostand von 20.000 km ist auch plausibel: "Hat 'ne Rentnerin nur zum Einkaufen benutzt."
Und geraucht wurde in dem Wagen natürlich auch nie. "Die Duftbäume hängen da nur zur Zierde." Aber sicher.
Wenn Sie mal Ihr altes Auto loswerden wollen, arbeiten Sie natürlich nicht mit solchen Tricks. Sie sind fair und seriös und wollen niemand über den Tisch ziehen, nicht wahr?
Deshalb überlegen Sie sich erstmal, welchen Preis Sie realistischerweise für Ihren Gebrauchten fordern können. Wertgutachten erstellen z.B. TÜV oder Dekra. Hier kostet das Siegel 72 Euro, unter die Motorhaube schauen die Prüfer dafür aber nicht.
Wenn Sie weniger Aufwand treiben wollen, orientieren Sie sich bei der Preissetzung einfach an der aktuellen Schwacke-Liste. Sie bewertet Baujahr, Modell und Ausstattungsmerkmale.
Innere Werte sind gut und schön. Aber letztlich lassen wir uns doch alle vom schönen Schein blenden. Also: Ab in die Waschanlage! Gleicht Ihr Auto einer rollenden Müllhalde, können Sie sich auch Hilfe vom Fachmann holen. Die professionelle Innenraumreinigung wirkt Wunder.
Im zweiten Teil des "Pimp my Car"-Programms versuchen Sie, kleine Mängel so weit wie möglich selbst aus der Welt zu schaffen. Tauschen Sie z.B. kaputte Glühbirnen aus und spendieren Sie - wenn nötig - zum Abschied neue Wischerblätter.
Beulen, Kratzer oder Brandlöcher sind allerdings ein Fall für den Profi. "Smart Repair" heißt die Methode, mit der optische Mängel für wenig Geld aus der Welt geschafft werden.
Mit einem derart aufgebrezelten Wagen sind Sie für den Privatmarkt bestens gerüstet. Vielleicht wollen Sie sich die Mühe aber auch sparen und das Auto einem Händler Ihres Vertrauens verkaufen (solche gibt es ja auch).
Das ist zumindest die unkomplizierteste Art, Ihr Gefährt loszuwerden. Leider auch die, die am wenigsten einbringt. Schließlich will der Händler auch seinen Schnitt machen - und er weiß, wie man Preise drückt.
Also: Selbst verkaufen macht reich!
Wie erfahren möglichst viele Leute von Ihren Verkaufsabsichten? Der klassische Weg ist die Kleinanzeige in der Tageszeitung, am besten mit Foto. Inserate in Autozeitschriften lohnen sich eher für seltene Fahrzeuge wie Oldtimer.
Mittlerweile hat sich auch das Internet als Anzeigenmarkt etabliert. Die Standardannonce ist bei den meisten Anbietern kostenlos. Ebay verlangt dagegen eine Verkaufsprovision von 49 Euro.
Vorteil der Internet-Anzeige: Sie haben mehr Platz. Nutzen Sie ihn! Formulieren Sie Ihr Angebot so detailliert wie möglich, stellen Sie gefragte Extras wie Klimaanlage oder Rußfilter heraus. Vergessen Sie bei allem Lob nicht, auch die Mängel zu erwähnen.
Sorgen Sie dafür, dass Sie die nötigen Unterlagen griffbereit liegen wenn die Interessenten auftauchen. Fahrzeugbrief und -schein bzw. die Zulassungsbescheinigung sind ein Muss.
Wartungs-Scheckheft, Reparaturrechnungen, Kaufvertrag und Gutachten über TÜV und ASU sollten ebenfalls dabei sein. Wenn Sie An- oder Umbauten vorgenommen haben, braucht der Käufer für die Ummeldung auch die jeweiligen Betriebserlaubnisse.
Interessenten wollen natürlich probefahren. Auch wenn der potentielle Käufer vertrauenswürdig aussieht, lassen Sie sich auf jeden Fall den Führerschein zeigen. Ansonsten haften bei einem Unfall Sie als Halter.
Apropos Haftung: Bevor es losgeht sollte der Fahrer unterschreiben, dass er auch bei Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit selbst haftet.
Während der Probefahrt sitzen Sie mit im Auto. Nicht nur zu Ihrer Sicherheit, sondern auch, um auftauchende Fragen zu beantworten.
Hat Ihr Auto Interesse geweckt? Gut, dann wird jetzt verhandelt - es sei denn, Sie haben von vornherein einen Festpreis angegeben. Dann heißt es: stur bleiben.
Ansonsten setzt man die Verhandlungsbasis etwa zehn Prozent über dem Zielergebnis an. Legen Sie sich schon vorher auf ein Preislimit fest, das Sie vertreten können.
Argumentationshilfen liefert das Internet. Vielleicht finden Sie dort vergleichbare Angebote zu höheren Preisen. Ausdrucken und als Beleg vorlegen!
Wenn Sie sich mit Autos nicht auskennen, suchen Sie sich fachkundige Schützenhilfe. Generell ist es besser, einen Zeugen zum Verkaufsgespräch mitzubringen. Sie haften nämlich auch für mündliche Versprechen.
Grundsätzlich sollten Sie aber sowieso alles schriftlich regeln. Den Kaufvertrag kann man im Internet herunterladen, etwa beim TÜV. Beschreiben Sie alle Mängel, die Ihnen bekannt sind.
Seien Sie ehrlich, auch wenn man den Ölverlust oder auf den ersten Blick nicht erkennt oder der Unfallschaden fachgerecht repariert wurde. Kommt der Käufer später selbst darauf, haften Sie sonst drei Jahre wegen arglistiger Täuschung.
Wenn der Käufer über die Mängel unterrichtet wurde, sind Sie aus dem Schneider. Als Privatverkäufer können Sie die Gewährleistung ausschließen, die Musterverträge enthalten entsprechende Klauseln.
Der Preis ist verhandelt, dar Kaufvertrag steht - eigentlich könnte der Käufer jetzt das Geld auf den Tisch legen und mit dem Wagen vom Hof fahren. Ganz so einfach ist die Sache aber nicht. Schließlich ist der Wagen immer noch auf Sie angemeldet.
Das weitere Vorgehen hängt davon ab, wie vertrauenswürdig Ihnen der Käufer erscheint. Am sichersten ist es, den Wagen selbst abzumelden und dem Käufer die nötigen Unterlagen zur Anmeldung zu übergeben. In der Zwischenzeit kann er das Geld überweisen.
Einziges Risiko: Wenn Sie das abgemeldete Auto auf öffentlichem Grund parken, kann es Ärger geben. Noch besser - und auch schneller - ist es deshalb, den Wagen gemeinsam mit dem Käufer umzumelden.
Wollen Sie sich die Warterei bei der Zulassungsstelle ersparen, können Sie die Ummeldung auch allein dem Käufer überlassen - das ist aber nicht ohne Risiko. Stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass ein Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist und regeln Sie die Details im Kaufvertrag.
Melden Sie den Verkauf sofort Ihrer Versicherung und der Zulassungsstelle.
Besonders wichtig: Halten Sie die genaue Uhrzeit der Übergabe fest. Wenn der Käufer das Fahrzeug schon auf dem Heimweg gegen einen Baum setzt, ist zwar immer noch Ihre Versicherung dran. Allerdings bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse erhalten.
Das Geld lassen Sie sich am besten überweisen - natürlich vor der Übergabe. Auch Barzahlung ist in Ordnung, gehen Sie aber sicher, dass man Ihnen keine Blüten unterjubeln will.
Apropos Blüten: Zum Schluss noch ein Überblick über diverse Nepper-Schlepper-Bauernfänger-Methoden. Einige sind kriminell, gegen manche ist man rechtlich machtlos.
Zum Beispiel diese hier: Ein Händler will Ihr Auto ankaufen, Sie müssen es nur selbst anliefern - und zwar einige hundert Kilometer entfernt. Dort angekommen, findet der vorher noch so kaufwillige Händler am Fahrzeug plötzlich zahlreiche Mängel und will den Preis drücken.
Bevor der ganze Weg für die Katz war, lässt sich manch einer genervt auf das Verlustgeschäft ein.
Ein anderer Händlertrick: Der Kaufvertrag kommt zwar zustande, der Preis soll allerdings später durch einen Sachverständigen festgelegt werden.
Von diesem Händlereinkaufspreis werden noch Mehrwertsteuer und weitere Kosten abgezogen. Am Ende bekommt man sehr viel weniger heraus als erwartet.
Auch wenn ein Händler behauptet, er hätte bereits einen Käufer für Ihr Fahrzeug gefunden, sollten Sie skeptisch werden. Wenn Sie den Vermittlungsvertrag unterzeichnet haben, bittet der Händler nämlich erstmal zur Kasse.
Probefahrtpauschale, Bearbeitungsgebühr, Standkostenpauschale - man nimmt einiges in Kauf, wenn man nur endlich den Wagen los ist.
Doch plötzlich springt der angebliche Interessent ab. Sie dagegen zahlen weiter - auch wenn Sie den Vertrag beenden wollen. Das kostet nämlich ebenfalls, und zwar nicht wenig. So wird der Händlerhof zum Gebührengrab.
Also: Verträge immer genau lesen und dem gesunden Menschenverstand vertrauen. Zugegeben, das ist manchmal nicht ganz einfach.
Denn wenn Ihr Auto am Markt einschlägt wie die Alben ehemaliger DSDS-Teilnehmer - also gar nicht - haben Betrüger leichtes Spiel.
Oft versuchen sie es mit dieser Masche: Sie melden sich aus dem Ausland und wollen den Wagen zum vorgegebenen Preis kaufen. Unter einem Vorwand schicken sie aber einen weitaus höheren Scheck.
Den überschüssigen Betrag soll man bei Abholung des Wagens bar übergeben oder per Western Union überweisen. Ein paar Tage später platzt der Scheck und man ist nicht nur sein Auto, sondern auch sein Geld los.
Also, nochmal zum Mitschreiben: Nicht auf "Zu schön um wahr zu sein"-Angebote eingehen. Immer Ausweis zeigen lassen und Personalien notieren. Und natürlich erst das Geld sichern, dann Wagen und Papiere herausgeben.
Dann kann eigentlich nichts mehr schief gehen. (Fotos: dpa, pixelio / Text: I. No)
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