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Ab dem ersten KrankheitstagChef darf Attest fordern
18.12.2011, 11:30 UhrArbeitnehmer, die krank sind und deshalb nicht zu Arbeit können, müssen üblicherweise ab dem dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes vorlegen. Doch das ist nicht immer so. Unter bestimmten Bedingungen darf der Chef schon am ersten Tag den Krankenschein verlangen. So entscheidet es das Kölner Landesarbeitsgericht.
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