Panorama

Polizeigewahrsam in Frankreich14-Jährige im Pyjama abgeführt

09.02.2010, 11:41 Uhr

Wegen einer Rauferei auf einem Schulhof wird ein Mädchen in Paris am Folgetag aus dem Bett geholt und in Schlafanzug und Handschellen zur Polizei gebracht. Neun Stunden lang muss sie Stellung zu dem Geschehen auf dem Schulhof nehmen. Eltern und Öffentlichkeit sind empört.

handschellen
(Archivbild) (Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Ein 14-jähriges Mädchen aus Paris hat stundenlang im Schlafanzug in Polizeigewahrsam gesessen, weil es in der Schule bei einer Rauferei mitgemacht haben soll. Am Tag nach dem Handgemenge habe sie noch geschlafen, als auf einmal eine Polizistin vor ihr gestanden habe, berichtete die Schülerin Anne dem Nachrichtensender France Info am Dienstag. Die Frau habe ihr gesagt, dass sie unter Polizeigewahrsam stehe und mit auf die Wache kommen müsse. "Ich habe gefragt, ob ich mich anziehen kann, aber ich durfte nicht", berichtete die Jugendliche. Im Pyjama und mit Handschellen sei sie dann auf die Wache gebracht worden, wo sie neun Stunden lang festgehalten worden sei.

"Das ist doch Wahnsinn", sagte Annes Mutter im Radio. "Ein Terrorist wäre nicht anders behandelt worden!" Die Hauptstadtpolizei äußerte sich zunächst nicht zu den Angaben. Der Anwalt des Mädchens, Jean-Yves Halimi, sagte, den beiden anderen Mädchen, die sich gestritten hatten, sei das Gleiche widerfahren. Obwohl Anne nach eigenen Angaben nur dazwischengehen wollte, muss sie sich in gut einem Monat vor Gericht verantworten.

"Erzieherisch" nicht sinnvoll

Ihre Mutter sagte, die Polizei übertreibe langsam mit ihren vorläufigen Festnahmen; "erzieherisch" sinnvoll finde sie den Polizeigewahrsam für ihre Tochter nicht. Selbst einer der Polizisten habe gesagt, "'an so dünnen Handgelenken habe ich noch nie Handschellen angelegt'".

Menschenrechtsorganisationen sowie Anwalts- und Richterverbände sind seit Jahren besorgt über den starken Anstieg des Polizeigewahrsams in Frankreich. Bei normalen Gesetzesverstößen oder Delikten kann die Polizei einen Verdächtigen bis zu 48 Stunden ohne richterlichen Beschluss in Haft halten. Vergangenes Jahr gab es rund 800.000 solcher Fälle.

Quelle: AFP