"Immer von einer Familie geträumt"21-Jährige wurde zur Haussklavin

Monatelang quält ein Paar eine 21-jährige Frau. Sie wird geschlagen und getreten, der Mann nötigt sie sexuell. Die junge Frau wird als Haussklavin gehalten. Nun beginnt in Mosbach der Prozess. Die beiden Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Sie sind bereits vorbestraft.
Mit gesenktem Kopf lässt die junge Frau das Blitzlichtgewitter der Fotografen im Saal 101 des Landgerichts Mosbach über sich ergehen. Ihre mutmaßlichen Peiniger würdigt sie keines Blickes. Rund neun Monate soll ein Paar aus Haßmersheim im Neckartal die heute 21-Jährige misshandelt und als Haussklavin gehalten haben. Vor Gericht stehen nun ein 51-jähriger arbeitsloser Mann und seine 46 Jahre alte Ehefrau. Die beiden verbergen ihre Gesichter hinter Aktendeckeln, als sie den Verhandlungssaal betreten.
Im März 2010 war die heute 21-Jährige - eine Internetbekanntschaft des Sohnes - freiwillig zu der Familie gezogen. Spätestens im September fasste das Paar laut Anklage den Beschluss, die Frau durch ein "Herrschafts- und Gewaltverhältnis" einzuschüchtern, um sie an einer Flucht zu hindern. "Gleich einer Leibeigenen wurde sie zu Diensten im Haus herangezogen", wirft Staatsanwältin Michaela Molnar dem Paar vor. Der Mann habe seine sadistischen Neigungen an der jungen Frau ausleben können, sie geschlagen und sexuell genötigt. Außerdem habe er ihr gedroht, ihr bei einem Fluchtversuch den Kopf abzuschneiden. Seine Ehefrau hat laut Anklage die Gewalt billigend in Kauf genommen, auch um den Angriffen ihres Mannes nicht alleine ausgesetzt zu sein.
"Love" auf der linken Hand eintätowiert
"Auf alle Fälle ein anderes Leben" wolle sie führen, sagt die Angeklagte mit leiser Stimme auf die Frage des Gerichts, wie sie sich ihre Zukunft vorstelle. Sie habe in Erwägung gezogen, sich scheiden zu lassen. Wie auch ihr Mann stammt sie nach eigenen Angaben aus einer kinderreichen Familie, hat keinen Schulabschluss und keine Berufsausbildung. "Ich wollte einen Beruf erlernen, aber meine Mutter wollte das nicht. Ich war zu Hause das Mädchen für alles, habe alles machen müssen", berichtet sie.
Ihr Mann erzählt stockend, er habe die Familie mit Schrotthandel und Gelegenheitsjobs über Wasser gehalten. Zuletzt habe die Familie von Hartz IV gelebt. Auf seiner linken Hand hat der 51-Jährige das Wort "Love" eintätowiert.
Und das mutmaßliche Opfer? Die junge Frau mit den blond gefärbten Haaren wird am ersten Verhandlungstag noch nicht befragt. Das Leben der Nebenklägerin habe sich "eher im sozial schwachen Bereich" abgespielt, sagt ein Polizist aus. Die 21-Jährige sei das älteste von sieben Kindern, ihr Stiefvater soll sie misshandelt haben, zeitweise wuchs sie im Heim auf. Sie war kurz verheiratet mit einem Mann, der der rechtsextremen Szene nahestehen soll, und lebte zeitweise im Frauenhaus.
Täglich Schläge und Tritte
"Ich habe immer von einer Familie geträumt", hatte die 21-Jährige kürzlich in einem Interview gesagt. Zuerst sei die Familie total nett zu ihr gewesen. Doch nach einigen Monaten schlug die Stimmung der Anklage zufolge um.
Regelrecht zugespitzt hat sich die Situation laut Staatsanwaltschaft nach dem Umzug der Familie von Eppingen nach Haßmersheim im vergangenen Winter. Der 51-Jährige soll das mutmaßliche Opfer fast täglich geschlagen oder getreten haben. Nach der Flucht der Frau im Juni seien bei Untersuchungen zahlreiche Blutergüsse an ihrem Körper festgestellt worden, sagte Staatsanwältin Molnar. Ein Auge werde voraussichtlich dauerhaft geschädigt sein.
Der Mann bekam viereinhalb Jahre Haft, die Frau zwei Jahre auf Bewährung. Nun müssen sich beide wegen gemeinschaftlicher Geiselnahme sowie gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise Beihilfe dazu verantworten. Dem Mann wird zudem sexuelle Nötigung zur Last gelegt. Zu den Vorwürfen sollen die beiden erst am zweiten Prozesstag am kommenden Montag Stellung nehmen. Der Staatsanwaltschaft zufolge bestritt das Paar bei seinen Vernehmungen die Vorwürfe.
Die Ermittlungen gegen den 15-jährigen Sohn der Familie wurden eingestellt, da gegen ihn laut Staatsanwaltschaft kein ausreichender Verdacht bestehe.