Panorama

Busunglück mit 14 TotenAnwalt fordert Bewährungsstrafe

25.05.2012, 18:21 Uhr

Es ist eine schreckliche Tragödie: Eigentlich soll der Bus im Herbst 2010 die Reisegruppe von Spanien zurück nach Polen bringen. Doch nicht alle Urlauber kehren nach Hause zurück. Bei dem Busunglück südlich von Berlin sterben 14 Menschen. Die Verursacherin steht jetzt wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. In wenigen Tagen fällt das Urteil.

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Das Urteil gegen die Autofahrerin fällt am 1. Juni. (Foto: picture alliance / dpa)

Die Reisegruppe aus Polen war auf dem Rückweg von einem Spanien-Urlaub - doch 14 Menschen kamen nicht mehr nach Hause. Sie starben im Herbst 2010 nahe Berlin bei einem Unfall, den eine Autofahrerin verursacht haben soll. Sie steht wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Potsdam. Die Staatsanwaltschaft und die Vertreter der Nebenkläger forderten in ihren Plädoyers eine Bewährungsstrafe. Der Verteidiger der Frau bat die Kammer lediglich darum, "im Zweifel für die Angeklagte" zu entscheiden. Ermittelt wird jetzt auch gegen einen Zeugen.

"Es steht fest, dass die Autofahrerin einen Fahrfehler verursacht hat", sagte Staatsanwalt Gerd Heininger. Bei der Auffahrt auf die A10 am Schönefelder Kreuz sei sie daher in die Spur des Busses geraten. "Wie schnell sie tatsächlich war, wird nicht hundertprozentig zu belegen sein." Fest steht, dass der mit knapp 50 Insassen besetzte Bus mit mehr als 80 Kilometern pro Stunde gegen den Pfeiler einer Brücke raste. Außer den 14 Todesopfern waren mehr als 30 Verletzte zu beklagen.

Heininger sprach von "Gedankenlosigkeit" der Fahrerin, die nicht bewusst gehandelt habe. Bei dem Unfall sei sie selbst verletzt und in der Folgezeit psychischen Belastungen ausgesetzt gewesen. Zugleich betonte der Staatsanwalt das Leid der Hinterbliebenen der Opfer. Er forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die zwei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Außerdem könnte eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro einer gemeinnützigen Einrichtung zukommen. Ein Fahrverbot solle nicht verhängt werden. "In diesem Verfahren geht es nicht um Rache."

"Kein einziges Wort der Entschuldigung"

Ähnlich äußerten sich auch die Anwälte, die den Busfahrer und Geschwister vertreten, die ihre Eltern verloren. Radoslaw Niecko forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einen Geldbetrag von 500 Euro je Todesopfer, der an eine Einrichtung fließen solle, die sich mit Verkehrsunfällen beschäftigt. Auch er hob die Belastungen der Angeklagten hervor - betonte aber zugleich, dass "kein einziges Wort der Reue oder Entschuldigung" gefallen sei. Das hatte bereits zum Prozessauftakt für Enttäuschung gesorgt.

Der Anwalt der früheren Angestellten des Polizeipräsidiums Berlin wollte sich nach der Verhandlung nicht dazu äußern, warum er kein konkretes Strafmaß gefordert hatte. In seinem Plädoyer erklärte er erneut, dass der Ort des Unglücks ein Unfallschwerpunkt sei. Er hatte erfolglos ein Gutachten beantragt, um prüfen zu lassen, ob am 26. September dort Öl gewesen sei. In den vorliegenden Gutachten sei nicht eindeutig von einem Fahrfehler als Unfallursache die Rede gewesen. Die Beweisaufnahme habe keine eindeutigen Ergebnisse ergeben.

Die Angeklagte äußerte sich nicht. Ihr Anwalt hob zudem noch einmal hervor: "Sie kann sich an die Fahrt nicht erinnern." Die Kammer will am 1. Juni das Urteil verkünden.

Quelle: ntv.de, dpa