Panorama

Tod eines SchülersBGH macht Eltern Hoffnung

10.01.2008, 18:29 Uhr

Ein 18-Jähriger pöbelt. Zwei Polizisten lesen ihn auf. Sie fahren ihn nicht zu seinen Eltern oder zur Wache. Sondern werfen ihn elf Kilometer entfernt aus dem Auto. Der Junge ist betrunken. Er wird überfahren.

Nach dem Unfalltod eines Schülers in der Nähe von Lübeck müssen sich zwei Polizisten erneut vor Gericht verantworten.

Die beiden Polizisten hatten den 18 Jahre alten Gymnasiasten aus Lübeck im Dezember 2002 in Groß Weeden (Schleswig-Holstein) aufgelesen, weil er dort nach einem Disco-Besuch Anwohner belästigt hatte. Statt ihn zu seinen Eltern zu bringen, ihn auf die Wache mitzunehmen oder einen Rettungsdienst zu rufen, hatten die Polizisten ihn allerdings 8,5 Kilometer von Lübeck und 11 Kilometer von der Disco entfernt in ländlicher Gegend einfach sich selbst überlassen. Dort wurde er später überfahren.

Der Schüler hatte nach Aussagen eines Gerichtsmediziners knapp zwei Promille Alkohol im Blut, die Temperatur betrug vier Grad und der 18-Jährige trug lediglich ein T-Shirt und einen leichten Pullover.

Das Landgericht Lübeck hatte den Beamten Alexander M. und Hans Joachim G. vorgeworfen, sie hätten ihre Sorgfaltspflicht gravierend verletzt. Dennoch verurteilte das Gericht die beiden lediglich wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Haft auf Bewährung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Bewährungsstrafen vom vergangenen Mai nun auf. Der Tod des Schülers muss jetzt vor dem Landgericht Kiel erneut verhandelt werden. Nach Überzeugung des BGH waren nicht alle Umstände des Falles in die Bewertung einbezogen worden.

Bundesanwaltschaft wartet mit Überraschung auf

Die Eltern des getöteten Gymnasiasten hatten Revision eingelegt, nachdem das Landgericht Lübeck eine Verurteilung wegen Aussetzung mit Todesfolge abgelehnt hatte. Nach Überzeugung der Lübecker Richter hatte sich der junge Mann nicht in einer hilflosen Lage befunden, außerdem hätten die Angeklagten den Schüler nicht einfach aussetzen wollen. Bei einer Verurteilung wegen Aussetzung mit Todesfolge droht den Beamten eine deutlich höhere Strafe als die bisher verhängten neun Monate auf Bewährung.

"Diese Begründung hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand", entschied dagegen der 3. Senat des BGH. Die Revision der angeklagten Polizisten und der Staatsanwaltschaft, die einen Freispruch erreichen wollten, wurde abgewiesen. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hatte die Revision der Staatsanwaltschaft Lübeck zunächst zwar unterstützt, am Donnerstag allerdings überraschend die Bestätigung des Strafurteils gegen die Polizeibeamten gefordert.

(Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07)