Donnerstag, 02. Juli 2009
Höhere Rentenzahlungen gefordert : Contergan-Opfer klagen
Contergan-Geschädigte wollen beim Bundesverfassungsgericht höhere Rentenzahlungen durchsetzen. Das Gericht in Karlsruhe bestätigte den Eingang einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde. Darin rügt der bei Stuttgart ansässige Verein Contergan-Netzwerk, dass der Staat seiner Pflicht zur Versorgung der Opfer nur unzureichend nachkomme. Die derzeitigen Renten zwischen rund 250 und gut 1.100 Euro monatlich lägen niedriger als die Ansprüche anderer Arzneimittelgeschädigter.
Die Contergan-Opfer sehen sich anderen Arzneimittel-Geschädigten gegenüber schlechter gestellt.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Nach den Worten der Kläger erhalten die Opfer zudem nur einen Bruchteil dessen, was die rheinische Firma Grünenthal hätte zahlen müssen, die das Schlafmittel 1957 auf den Markt gebracht hatte. Weil der Staat mit der Errichtung der Stiftung "Hilfswerk für Kinder" - finanziert von Grünenthal sowie vom Staat - alle direkten Ansprüche gegen die Firma ausgeschlossen habe, sei er nun selbst in der Pflicht, die Versorgung der Contergan-Opfer sicherzustellen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Das damals auch von Schwangeren eingenommene Medikament führte allein in Deutschland bei rund 5000 Kindern zu schweren Missbildungen, viele starben kurz nach der Geburt. Vier Jahre nach der Einführung zog Grünenthal das Medikament zurück.
dpa
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