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Dienstag, 20. Mai 2008

Messerattacke auf Rabbiner: Deutsch-Afghane muss in Haft

Für eine Messerattacke auf einen Rabbiner ist ein 23-jähriger Deutsch-Afghane wegen gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Frankfurter Landgericht erkannte bei seinem Urteil keine Tötungsabsicht bei dem Mann, der den orthodoxen jüdischen Geistlichen angegriffen hatte. Eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags war daher nicht mehr infrage gekommen. Mit dem Strafmaß lag die Schwurgerichtskammer zwischen den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Der Verurteilte hatte während des Prozesses die Tat teilweise gestanden. Er habe das Messer gezückt, um einen Angriff seines Gegenübers abzuwehren, hatte der Deutschafghane erklärt. Gleichzeitig wies er vor dem Gericht den Vorwurf zurück, den Geistlichen als "Scheiß-Juden" beschimpft und mit dem Tode bedroht zu haben. Der 42-jährige Geistliche musste nach einer Notoperation mehrere Tage lang im Krankenhaus bleiben, schwebte aber nicht in Lebensgefahr.

Am 7. September 2007 will er "wie immer" ziemlich bekifft gewesen sein. Er habe vier oder fünf Joints geraucht, bevor er dem Rabbiner begegnete. Als Juden habe er sein Opfer an dessen Vollbart erkannt. An den Messerstich selbst habe er keine genaue Erinnerung. Vor Beginn seiner Aussage hatte sich der berufslose Angeklagte bei seinem Opfer entschuldigt.

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