Dienstag, 11. August 2009
Haftbefehl gegen Eltern: Dreijähriges Mädchen verhungert
Unter den Augen seiner Eltern ist im bayerischen Thalmässing ein dreijähriges Mädchen verhungert. Das Kind sei am Montag in einer Klinik an Unterernährung gestorben, berichtete ein Sprecher des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Gegen die 26-jährige Mutter und den drei Jahre älteren Vater sei Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlags durch Unterlassung ergangen.
Die Eltern hatten am Samstagabend den Rettungsdienst gerufen, als der Gesundheitszustand des Kindes bereits lebensbedrohlich gewesen sei, berichtete die Polizei in Nürnberg. Ein Notarzt habe die Dreijährige sofort in eine Klinik einweisen lassen, dort starb sie nur zwei Tage später. Bei einer Obduktion des ansonsten gesunden Mädchens sei die Mangelernährung festgestellt worden. Ein vierjähriger Bruder des Mädchens wurde inzwischen bei den Großeltern untergebracht. Dort soll er vorerst bleiben. Der Junge sei wohlauf, hieß es.
Vater äußert sich nicht
Der Vater wurde noch heute befragt. Er habe sich aber nicht zu den Vorgängen geäußert, sagte der Gerichtssprecher. Der Haftbefehl gegen den 29-Jährigen werde aufrechterhalten. Die Mutter liege dagegen mit einer schweren Erkrankung in einer Klinik - gegen sie habe der Haftbefehl noch nicht vollstreckt werden können. Die Frau wird von der Polizei in der Klinik bewacht. Ihre Krankheit soll nach Polizeiangaben aber nichts mit dem Tod der Dreijährigen zu tun haben.
"Die Ermittlungen stehen noch ganz am Anfang", erklärte der Gerichtssprecher. Das zuständige Jugendamt sei über den Vorfall informiert worden. Das Amt sei aber nicht Ziel der Ermittlungen, sagte der Sprecher. "Im Rahmen der Umfeldermittlungen muss das Jugendamt aber erklären, ob und gegebenenfalls welche Erkenntnisse dort vorlagen."
Die Familie wohnte in einem zweigeschossigen Wohnhaus in der Ortsmitte von Thalmässing (Landkreis Roth). Die Wohnung im ersten Obergeschoss wirkte heute verlassen. Nachbarn schilderten die Mutter als ausgesprochen nett; ihnen sei nichts Besonderes an der Familie aufgefallen. Allerdings habe die Familie wenige Kontakte im Ort gepflegt, meist seien die Eltern nur mit dem vierjährigen Sohn auf der Straße gesehen worden.
Entsetzen im Jugendamt
Der Leiter des zuständigen Kreisjugendamtes, Manfred Korth, zeigte sich entsetzt: "Damit hat niemand gerechnet. Das ist der GAU für ein Jugendamt, wenn so etwas passiert." Zwar sei die Familie dem Jugendamt bekanntgewesen, rund zwei Jahre lang seien Eltern und Kinder betreut worden. Danach habe es immer mal wieder Besuche gegeben, bei denen beispielsweise die Kinderzimmer angeschaut wurden. "Der letzte Besuch von uns war im November 2008. Gefährdungsmomente waren aber nicht erkennbar", erklärte Korth.
Die Familie sei zum Jahreswechsel 2005 in den Landkreis gezogen. "Das vorher zuständige Jugendamt hatte uns über den Umzug informiert", sagte Korth. Dies sei üblich, wenn in Familien damit zu rechnen sei, dass Erziehungsschwierigkeiten auftreten könnten. Noch im Januar 2005 habe das Kreisjugendamt Kontakt zu den Eltern aufgenommen.
dpa
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