Besuchszwang für Väter?Ein Fall für Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Vater zum Umgang mit seinem unehelichen Kind gezwungen werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Vater zum Umgang mit seinem unehelichen Kind gezwungen werden kann. Die Richter verhandeln über die Verfassungsbeschwerde eines verheirateten Mannes, den das Oberlandesgericht Brandenburg verpflichtet hatte, sich regelmäßig mit seinem unehelichen Sohn zu treffen. Andernfalls drohe ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro. Die moralische Verpflichtung zum Umgang mit seinem Kind könne der Staat nicht mit Zwangsmitteln vollstrecken, argumentiert der Kläger, der sich in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sieht. (Az.: 1 BvR 1620/04)
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat ein Kind ein Recht auf den Umgang mit seinem leiblichen Vater. Der Kläger ist verheiratet und hat zwei Kinder. Der 1999 geborene Sohn stammt aus einem Seitensprung. Die Mutter des Jungen wollte den Vater per Klage zwingen, sich regelmäßig mit seinem Sohn zu treffen.
Er wolle keinen Umgang mit seinem Sohn pflegen, um seine Ehe nicht zu gefährden, begründet der Vater die Klage gegen das Zwangsgeld. Außerdem habe er keinerlei Beziehung zu diesem Kind, das gegen seinen ausdrücklichen Willen gezeugt worden sei. Das angedrohte Zwangsgeld treffe seine ganze Familie und verletzte damit auch deren Grundrechte