Panorama

Prügelattacke auf BürgermeisterEl Masri muss ins Gefängnis

30.03.2010, 15:04 Uhr

Er wurde von der CIA verschleppt und gefoltert. Jetzt muss Khaled el Masri für zwei Jahre ins Gefängnis, weil er im September den Neu-Ulmer Oberbürgermeister verprügelt hat. Seine "Seele ist verletzt", psychisch krank sei el Masri aber nicht, so das Urteil eines Psychiaters.

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El Masri war 2004 während einer Reise in Mazedonien als Terrorverdächtiger vom US-Geheimdienst CIA nach Afghanistan entführt, gefoltert und erst nach einem knapp halben Jahr wieder freigelassen worden. (Foto: APN)

Der Deutsch-Libanese Khaled el Masri ist vom Landgericht Memmingen wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 2009 den Oberbürgermeister von Neu-Ulm, Gerald Noerenberg (CSU), in dessen Dienstzimmer tätlich angegriffen und erheblich verletzt hat. Sein Verteidiger hatte auf Einstellung des Verfahrens plädiert, die Staatsanwaltschaft zwei Jahre und drei Monate Haft gefordert.

Der Deutsch-Libanese Khaled el Masri war zuvor von einem Gutachter als weder wahnhaft noch psychisch krank erklärt worden. Der Psychiater erklärte den Angeklagten damit für voll schuldfähig. An den Angaben zu seiner Verschleppung 2004 durch den US-Geheimdienst nach Afghanistan, wo er gefoltert worden sei, bestünden keine Zweifel. "Durch dieses Leid ist el Masri an der Seele verletzt worden", sagte der Psychiater.

Über sein Motiv hat er vor Gericht keine Angaben gemacht. Es waren aber Briefe des Angeklagten aus der Untersuchungshaft an seine Familie vorgelesen worden, in denen er den Angriff auf den Politiker als "Ohrfeige für den Hass und die Arroganz" bezeichnet hatte, die ihm entgegengebracht werde. "Ich brauche Hilfe", stand in einem anderen Schreiben.

Kein Grund für Schuldminderung

Der Psychiater attestierte el Masri zwar Stress in krisenhaften Situationen, eine Persönlichkeitsveränderung liege bei ihm aber nicht vor. Bis zu der ihm vorgeworfenen Tat habe er alle Bewährungsauflagen erfüllt und zurückgezogen gelebt. Aus medizinischer Sicht sei er zur Tatzeit voll steuerungsfähig gewesen. Ein Grund für eine Schuldminderung sei nicht zu erkennen.

Keine Vernehmung von Merkel

Das Gericht hatte zu Beginn des zweiten Verhandlungstages einen Antrag der Verteidigung abgelehnt, für das Verfahren Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und mehrere Minister in Berlin zu vernehmen. Richterin Brigitte Grenzstein sagte, eine Anhörung Merkels und der früheren Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Joschka Fischer (Grüne) sowie des amtierenden Außenministers Guido Westerwelle (FDP) sei für den vorliegenden Sachverhalt "belanglos".

Die Verteidigung ist dagegen der Auffassung, die Bundesregierung sei nach der Verschleppung el Masris durch den US-Geheimdienst im Jahr 2004 untätig geblieben. Sie habe nichts zur Wahrung der Rechte des Angeklagten unternommen. Dazu hätten wenigstens eine Entschuldigung bei el Masri oder die Unterstützung von Rehabilitationsmaßnahmen gehört. Die Richterin sagte dazu, die Enttäuschung des Angeklagten über die Haltung der Bundesregierung sei dessen "innere Angelegenheit".

Quelle: dpa/AFP