Mittwoch, 11. März 2009
Verschärfungen im Waffenrecht: Erfurter Amoklauf war Auslöser
Der Amoklauf von Erfurt im April 2002 war Auslöser für eine Reihe von Verschärfungen im Waffenrecht, mit denen Politiker solchen Bluttaten entgegenwirken wollten. So wurde damals unter anderem das Mindestalter für den Waffenkauf von 18 auf 21 Jahre heraufgesetzt. So genannte Pumpguns mit Pistolengriff wurden verboten. Als weitere Konsequenz aus der damaligen Bluttat am Erfurter Gutenberg-Gymnasium mit 17 Toten müssen seither Personen unter 25 Jahren beim Erwerb von Schusswaffen ein medizinisch-psychologisches Zeugnis vorlegen.
Zum 1. Oktober vergangenen Jahres wurden weitere gesetzliche Regelungen verschärft und zum Teil dem EU-Recht angepasst: Der Besitz von Elektroschockern wurde verboten. Einige Waffen und Waffenimitate dürfen zudem in der Öffentlichkeit nur noch in verschlossenen Behältnissen transportiert werden: Dies betrifft Klappmesser und Messer mit feststehenden Klingen, wenn sie über zwölf Zentimeter lang sind, alle Hieb- und Stoßwaffen wie etwa Teleskopschlagstöcke oder Gummiknüppel sowie alle Arten von Softair-Waffen und Spielzeugwaffen, die wie echte Waffen aussehen. Für scharfe Waffen, die durch technische Veränderungen zu Druckluftwaffen umgebaut worden sind - so genannte LEP-Waffen - muss eine Waffenbesitzkarte beantragt werden.
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