Panorama

SterbehilfeErmittlungen gegen Ex-Senator

30.06.2008, 16:33 Uhr

Weil Hamburgs früher Justizsenator Kusch einer 79-Jährigen Sterbhilfe geleistet hat, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen ihn.

Die Staatsanwaltschaft hat Vorermittlungen gegen Hamburgs früheren Justizsenator Roger Kusch aufgenommen. Hintergrund sind nach Angaben der Behörde eigene Angaben von Kusch, er habe am vergangenen Samstag bei einer 79-jährigen Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet. "Wir werden jetzt die Fakten sammeln und diese anschließend juristisch bewerten", kündigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft an. Unter anderem sei zu prüfen, ob in dem Fall die Straftatbestände Tötung auf Verlangen beziehungsweise unterlassene Hilfeleistung erfüllt seien oder ob es sich um straffreie Beihilfe zum Selbstmord handele.

Der Ex-Senator nannte derweil nach Angaben eines Sprechers des Vereins "Dr. Robert Kusch Sterbehilfe e.V." Einzelheiten zu dem am Sonntag bekannt gewordenen Sterbehilfe-Fall. Demnach starb die 79-Jährige in ihrer Wohnung in Würzburg nach Einnahme des Malaria-Medikaments Chloroquil und des Beruhigungsmittels Diazepam. Kusch war demnach vor und dann wieder nach dem Eintritt des Todes zugegen. Der von Kusch entwickelte Selbsttötungsautomat sei in dem Fall nicht zum Einsatz gekommen. Dabei handelt es sich den Angaben zufolge um ein Infusionsgerät mit zwei Spritzen, durch die ein Narkosemittel und anschließend tödlich wirkendes Kaliumchlorid injiziert werden können.

Kusch hatte den Sterbehilfe-Verein, dessen Vorsitzender er ist, im vergangenen September gegründet. Als Ziel nennt der Verein auf seiner Internetseite, über das "jedermann garantierte Recht, über Art und Zeitpunkt der Beendigung des eigenen Lebens zu entscheiden, aufzuklären und somit dieses Recht nicht nur in Hamburg, sondern in ganz Deutschland durchzusetzen". Kusch war im März 2006 von Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust (CDU) als Justizsenator entlassen worden und danach aus der CDU ausgetreten.

Die Deutsche Hospiz-Stiftung übte mit Blick auf den aktuellen Sterbehilfe-Fall scharfe Kritik am Verhalten von Kusch. Der Ex-Senator verwische den Unterschied zwischen Sterben und Töten, erklärte die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden in Berlin. "Laut unserer Verfassung gibt es ein Recht auf Leben und es gibt ein Recht auf Sterben. Es gibt aber kein Recht auf Töten", mahnte der geschäftsführende Stiftungsvorstand Eugen Brysch. "Wir dürfen nicht einem politischen Amokläufer aufsitzen, der scheinbar aus tiefstem Narzissmus die Angst der Menschen vor Pflege missbraucht, nur um öffentliche Aufmerksamkeit auf seine eigene Person zu lenken."

Auch der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe warf Kusch vor, eine "perfide Art von Selbstdarstellung mit dem Leiden von Menschen" zu betreiben. Kusch habe offenbar den Zeitpunkt der Tötung "unter nachrichtenstrategischen Aspekten auf den Beginn der Sommerpause gelegt". "Auch für die erstmalige Präsentation seiner Tötungsmaschine hatte er seinerzeit die Osterpause gewählt." Kusch sei mit seiner Strategie nicht erfolgreich gewesen, Sterbehilfe auf politischem Weg durchzusetzen. Die von ihm 2006 gegründete Partei "Heimat Hamburg" sei inzwischen wieder aufgelöst. "Es fällt schwer, diesem gescheiterten Sonderling mit seiner marktschreierischen PR abzunehmen, dass seine Sterbehilfe-Aktionen auf rein humanitären Motiven beruhen", erklärte Hüppe.