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"Ehrenmord"-Prozess in HagenFreispruch für Mehmet S.

10.11.2006, 10:47 Uhr

Im Hagener "Ehrenmord"-Prozess ist der angeklagte 38-jährige Türke freigesprochen worden. Ein Schmauchspuren-Gutachten konnte eine Tatbeteiligung nicht zweifelsfrei nachweisen.

Im Prozess um den so genannten "Ehrenmord" in Iserlohn in der vergangenen Silvesternacht hat das Landgericht Hagen am Freitag den Angeklagten aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Es gebe keine ausreichende Gewissheit für eine Verurteilung des 38-Jährigen, sagte der Vorsitzende Richter. Zuvor hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert.

Dem Türken war vorgeworfen worden, am Silvesterabend die 32-jährige ehemalige Lebensgefährtin seines Bruders und deren neuen Freund (23) mit Kopfschüssen getötet zu haben. Motiv der Tat soll laut Staatsanwaltschaft die Wiederherstellung der "Familienehre" gewesen sein. Die Frau hatte sich im August 2005 von dem Bruder des Angeklagten getrennt und war eine neue Beziehung eingegangen. Der ehemalige Partner hatte die Frau daraufhin monatelang schikaniert und auch mit dem Tode bedroht. Die Frau hatte mit ihm einen zur Tatzeit zweijährigen Sohn. Der Richter nannte die Tat "selten brutal". Es sei kein "annähernd nachvollziehbares Motiv erkennbar".

Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Anklage zunächst unter anderem auf Schmauchspuren, die bei dem 38-Jährigen gefunden wurden, gestützt. Ein Sachverständigen-Gutachten konnte jedoch keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen den Spuren und einer Täterschaft des Mannes nachweisen.

Es gelte der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten, sagte der Vorsitzende Richter. Andererseits könne die Kammer den Angeklagten als Täter nicht sicher ausschließen. "Wir gehen davon aus, dass der Täter aus dem Kreis der Familie kommt." Dies bedeute jedoch kein Komplott der insgesamt drei Brüder. So könne es sein, dass der ehemalige Partner der Getöteten aus Eifersucht und maßlosem Hass und nicht, um die "Familienehre" wiederherzustellen, auf eigene Faust gehandelt habe. Das Verfahren ende in einer Grauzone.

Einer der beiden Anwälte des Angeklagten, Ulrich Bauschulte, sprach nach der Verkündung von einem "guten, ausgewogenen und richtigen Urteil". Die Anwältin der als Nebenklägerin beteiligten Eltern der Getöteten kündigte dagegen an, Revision einlegen zu wollen.

Auch die Staatsanwaltschaft geht nach Worten von Staatsanwalt Bernd Maas weiterhin davon aus, dass der Täter aus dem Kreis der Familie kommt. Allerdings gebe es keine neuen Ermittlungsansätze, so dass das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Partner der Getöteten eingestellt werde, so Maas. "Ich hoffe nun auf Zeugen, die unter der Last ihres Gewissens zusammenbrechen."